Abrechnung 21.07.2025

DZR Blaue Ecke: GOZ 7020 – So wird sie richtig abgerechnet!

DZR – GOZ 7020 (Umarbeitung einer Prothese zum Aufbissbehelf) wird im Schnitt mit dem 2,7-fachen Faktor berechnet. Das GKV-Niveau entspricht 3,06-fach. Die Kontrolle mit Aufbau von Stütz- und Gleitzonen ist nicht in GOZ/GOÄ.

DZR Blaue Ecke: GOZ 7020 – So wird sie richtig abgerechnet!

Foto: DZR

GOZ 7020 Umarbeitung einer vorhandenen Prothese zum Aufbissbehelf wird im Bundesdurchschnitt mit dem 2,7-fachen Faktor abgerechnet.

  • GKV Niveau liegt bei dem 3,06-fachen Faktor!

Die GOZ 7020 Umarbeitung einer vorhandenen Prothese zum Aufbissbehelf wird im Bundesdurchschnitt (Jan. 24 – Dez. 24) mit dem 2,7-fachen Faktor abgerechnet. Um das GKV-Niveau zu erreichen, muss mit dem 3,06-fachen Faktor abgerechnet werden.

Kontrolle mit Aufbau der Stütz- und Gleitzone einer UPS; additive Maßnahmen ist weder in der GOZ noch in der GOÄ enthalten und muss daher als Analogleistung im Sinne des § 6, Abs. 1 GOZ berechnet werden. Die Leistung wird im Bundesdurchschnitt mit einem Betrag i. H. 39,43 Euro honoriert.

Quellen: DZR HonorarBenchmark                                         BEMA Punktwert: 1,2702 €

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