Abrechnung 21.07.2025
DZR Blaue Ecke: GOZ 7020 – So wird sie richtig abgerechnet!
GOZ 7020 Umarbeitung einer vorhandenen Prothese zum Aufbissbehelf wird im Bundesdurchschnitt mit dem 2,7-fachen Faktor abgerechnet.
- GKV Niveau liegt bei dem 3,06-fachen Faktor!
Die GOZ 7020 Umarbeitung einer vorhandenen Prothese zum Aufbissbehelf wird im Bundesdurchschnitt (Jan. 24 – Dez. 24) mit dem 2,7-fachen Faktor abgerechnet. Um das GKV-Niveau zu erreichen, muss mit dem 3,06-fachen Faktor abgerechnet werden.
Kontrolle mit Aufbau der Stütz- und Gleitzone einer UPS; additive Maßnahmen ist weder in der GOZ noch in der GOÄ enthalten und muss daher als Analogleistung im Sinne des § 6, Abs. 1 GOZ berechnet werden. Die Leistung wird im Bundesdurchschnitt mit einem Betrag i. H. 39,43 Euro honoriert.
Quellen: DZR HonorarBenchmark BEMA Punktwert: 1,2702 €