Abrechnung 13.06.2013
Richtige Berechnung bei Implantaten
Die Ästhetik und Kosmetik spielen in der modernen Zahnheilkunde eine tragende Rolle. Patienten stellen heute hohe Ansprüche an Zahnersatz. Sie möchten nicht nur gut essen und sprechen können, sondern auch die Optik sollte ansprechend sein. Ebenso wird Wert auf eine gute Qualität gelegt.
Herkömmlicher Zahnersatz in Form von Kronen, Brücken oder Prothesen ist mit einem geringeren Aufwand herzustellen. Häufig ist ein zufriedenstellendes Ergebnis zu erzielen. Gerade wenn die zu überkronenden Zähne bereits mit großflächigen Füllungen versorgt sind oder erneuerungsbedürftige Kronen haben, ist die Überkronung eine gute Lösung. Jedoch muss oftmals gesunde Zahnsubstanz abgetragen werden, Pfeiler- oder Klammerzähne könnten außerdem überlastet werden. Im Bereich des fehlenden Zahnes oder der fehlenden Zähne findet ein Knochenabbau statt.
Die Versorgung mit Implantaten bietet den Vorteil, dass keine gesunden Zähne als Brückenpfeiler oder Prothesenanker beschliffen werden müssen. Gerade bei der Versorgung einer Einzelzahnlücke ist das Implantat eine hochwertige Lösung. Aber auch bei herausnehmbarem oder kombiniertem Zahnersatz auf Implantaten bestehen viele Möglichkeiten. Nach Schätzungen der Deutschen Gesellschaft für Implantologie (DGI) werden mittlerweile pro Jahr mehr als eine Million Implantate eingebracht. Die meist höheren Behandlungskosten sind sicherlich ein Nachteil bei der Versorgung mit Implantaten.
Teure und schwierige Behandlungen sind außergewöhnlich haftungsträchtig. Der Patient muss vor der Behandlung umfassend fachlich und wirtschaftlich aufgeklärt werden. Gerade im Hinblick auf das neue Patientenrechtegesetz sollte hierauf besonders geachtet werden. Bei Streitigkeiten gelten nur dokumentierte Leistungen als erbracht, dies betrifft auch die Aufklärung des Patienten.
Folgende Formulare unterstützen Sie hierbei:
- Aufklärung über Therapiealternativen und Kosten
- Vereinbarung einer Privatbehandlung nach §4 Abs. 5 BMV-Z bzw. §7 Abs. 7 EKVZ
- Abweichende Vereinbarung gem. §2 Abs. 1 und 2 GOZ
- Verlangensleistung gem. §2 Abs. 3 GOZ
- HKP/Kostenvoranschlag
- Gegebenenfalls Einverständniserklärung zur OP
- Gegebenenfalls Operationsprotokoll
Neben den medizinischen Indikationen steht die Frage der Finanzierbarkeit an oberster Stelle. Hier bietet die Abwicklung über ein Honorarzentrum dem Patienten die Chance, eine hochwertige Behandlung zu wählen und die Rechnung in Raten zu begleichen. Ein gutes Honorarzentrum bietet der Praxis auch Unterstützung bei Erstellung der Rechnung. „Vergessene“ Positionen und fehlerhafte Berechnungen bedeuten unter Umständen einen erheblichen wirtschaftlichen Verlust.
Fazit
Das Pro und Contra der unterschiedlichen Behandlungsalternativen ist individuell für jeden Patienten zu beachten. Die umfassende medizinische und wirtschaftliche Aufklärung steht im Vordergrund.