Abrechnung 04.02.2025

Zusatzleistungen in der Oralmedizin: Der Vitamin-D-Test …



Zusatzleistungen in der Oralmedizin: Der Vitamin-D-Test …

Foto: Adisak – stock.adobe.com

… im Kontext mit Untersuchungsleistungen

Zahnärzte kennen die Bedeutung von Vitamin D3. Sie wissen, dass das „Sonnenhormon“ an zahlreichen Stoffwechselfunktionen im Körper ­beteiligt ist und eine wichtige Rolle beim Erhalt oder der Regeneration von Knochensubstanz spielt. Auch die Steigerung der körpereigenen Immunität und die entzündungshemmenden Eigenschaften des Vitamins sind bekannt und werden im Bereich der Oralmedizin geschätzt.

Obwohl in Deutschland eine akute Unterversorgung mit Vitamin D3 vorliegt, stellen Testung und Therapie keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen dar – die Kosten müssen von den Patienten selbst getragen werden. Diese sind aber eher überrascht und außerordentlich dankbar, wenn sie in einer Zahnarztpraxis auf eine Mangelerscheinung hinge­wiesen werden. Ganz nach dem Motto: „So gründlich hat mich noch kein Arzt untersucht …“

Schnelltest zur Bestimmung des Vitamin-D3-Gehalts im Blut

Ein Schnelltest zur Bestimmung des Vitamin-D3-Gehalts im Blut dauert etwa 15 Minuten und kann selbstverständlich auch in einer Zahn­arztpraxis durchgeführt werden. Im Zusammenhang mit einer PAR oder implantologischen Behandlung wird der Heilungsprozess er­fahrungsgemäß positiv beeinflusst. Im Rahmen der Prophylaxe kann eine ausreichende Vitamin-D3-Versorgung die Gesundheit des Zahn­fleisches verbessern sowie das Risiko einer Zahnfleischerkrankung deutlich reduzieren.

Berechnungsfähigkeit des Schnelltests in der Zahnarztpraxis

Die Bestimmung des Vitamin-D3-Wertes als Pri­vatleistung ist in der GOÄ-Nr. Ä4138 abgebildet. Gemäß § 6 Abs. 2 GOZ ist eine Berechnung der Leistung nach der GOÄ-Nr. Ä4138 für Zahnärzte jedoch nicht möglich. Aber Achtung: Zahnärzt­liche Leistungen, die nicht in der GOZ oder in dem für Zahnärzte geöffneten Bereich der GOÄ abgebildet sind, können gemäß § 6 Abs. 1 GOZ unter Beachtung bestimmter Kriterien analog berechnet werden. Welche nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertige Leistung aus der GOZ bzw. GOÄ als „Analogleistung“ herangezogen wird, liegt im Ermessen des Zahnarztes. Zur Ermittlung einer angemessenen Analog-Leistung ist der DAISY-Analogie-Rechner sehr hilfreich.

* Der deutsche Durchschnittswert beträgt 16,4 ng/ml. Liegt der Vitamin-D3-Wert unter 30 ng/ml ist eine zusätzliche Vitamin-D3-Gabe zu empfehlen. Der Vitamin-D3-Wert sollte regelmäßig überprüft und die Dosierung individuell angepasst werden.

Noch mehr Wissen zum Thema Zusatzleistungen erhalten Sie in den verschiedenen DAISY-Webinaren bzw.Streaming-Videos. Weitere Informationen und Termine finden Sie auf daisy.de oder auch bei Instagram, Facebook und YouTube.

Dieser Beitrag ist in der ZWP Zahnarzt Wirtschaft Praxis erschienen.

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