Finanzen 04.06.2019

Verdienstgrenzen bei Minijob beachten: Versteuerung wählbar

Wer einen Minijob annimmt, darf höchstens bis zu 450 Euro im Monat verdienen. Auf das Jahr umgerechnet, liegt die Verdienstgrenze bei 5400 Euro. Wichtig zu wissen: Auch einmalige Zahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld zählen dazu. Darauf sollten Minijobber achten. Grundsätzlich muss der Lohn aus dem Minijob nicht in der Einkommensteuererklärung angegeben werden – vorausgesetzt, der Minijobber wählt die Pauschalversteuerung, erklärt die Bundessteuerberaterkammer. Denn dann ist die Steuer bereits mit zwei Prozent abgegolten. Alternativ können sich Minijobber für die individuelle Besteuerung entscheiden – dann hängt die Höhe des Lohnsteuerabzugs von der Steuerklasse des Minijobbers ab.

Quelle: dpa

Foto: Daniel Ernst – stock.adobe.com

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