Marketing 12.05.2026
Vier Fallstricke der KI-Nutzung
share
1. Datenschutz | Schweigepflicht
Szenario: Eine Mitarbeiterin lässt sich von einer KI eine Antwort auf eine Google-Bewertung formulieren und kopiert dafür den Text der Bewertung, einschließlich möglicher Behandlungsdetails, in das Tool. Was harmlos wirkt, ist ein Datenschutzvorfall: Patientendaten ge-
hören grundsätzlich nicht in externe KI-Tools, selbst dann nicht, wenn formal ein Auftragsverarbeitungs-
vertrag existiert.
2. Unzulässige Arztwerbung
Szenario: Ein KI-generierter Social-Media-Post wirbt mit „schmerzfreier Implantologie“. Das ist berufsrechtlich unzulässig. KI-generierte Marketingtexte sind häufig sehr offensiv formuliert. Genau das kollidiert mit sachlicher Heilberufewerbung. Es gilt:
- Superlative und Erfolgsversprechen sind in der Zahnarztwerbung unzulässig.
- Die Praxis haftet für alle veröffentlichten Inhalte, unabhängig vom Urheber.
- Das betrifft auch Praxistexte auf Bewertungsportalen, Leistungsseiten oder im Google Business-Profil.
3. Inhaltliche Fehler | Halluzinationen
Szenario: Der Chatbot auf der Praxiswebsite nennt geänderte Öffnungszeiten und beschreibt eine Leistung, die nicht mehr angeboten wird. KI prüft nicht, ob Informationen aktuell sind, und erfindet Details, wenn ihr Wissen lückenhaft ist. Merke:
- KI gibt falsche Angaben selbstsicher wieder – ohne Hinweis auf Unsicherheit.
- Fehler bei Leistungen oder Terminen können rechtlich relevant werden.
- Sprachliche Überzeugungskraft ersetzt nicht die fachliche Endkontrolle.
4. Vertrauen | Transparenz
Szenario: Ein KI-generiertes Praxisvideo zeigt einen synthetischen Avatar als „Zahnarzt“, ohne dass dies kenntlich gemacht wird.
- Chatbots und KI-Assistenten müssen sich als KI zu erkennen geben.
- Synthetische Video- und Audioinhalte können Kennzeichnungspflichten nach dem EU AI Act auslösen.
- Künstlich wirkende Kommunikation kann das Vertrauen beschädigen, das im Arzt-Patient-Verhältnis zentral ist.
Fazit