Praxiseinrichtung 15.09.2011
Gestaltung von Personalräumen: 6 Quadratmeter sind genug!?
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Die Arbeitsstättenrichtlinie bemisst die Größe des sog. „Personalraumes“ mit der Forderung, pro Mitarbeiter eine Fläche von 1m2, jedoch mindestens 6m2, vorzuhalten. 6m2 Fläche – eine Fläche, etwa 50 Prozent größer als das durchschnittliche Doppelbett, in der einer der wichtigsten Pfeiler des wirtschaftlichen Erfolges einer Praxis seine Pause verbringen soll, muss oder darf? Schon der Begriff „Personalraum“ oder noch schlimmer „Sozialraum“ zeigt die empfundene Wertigkeit dieses Raumes. Eine lästige Notwendigkeit innerhalb der teuren Praxisfläche.
Die
Mitarbeiter sind ein bedeutender Produktivitätsfaktor im Unternehmen
Praxis – ist es aus diesem Grund nicht wichtig, ein besonderes Augenmerk
auf die Optimierung dieser Fläche zu legen? Klingt nicht schon die Bezeichnung
„Mitarbeiter-Aufenthaltsraum“ ganz anders? Wertiger? Was wünschen sich die
Mitarbeiter? Es sollte doch in erster Linie ein Raum sein, in dem die
Mitarbeiter ihre Pausen verbringen, abschalten können, um ihn dann
erholt und motiviert zu verlassen. Neben den grundsätzlichen
Ausstattungsmerkmalen wie Kühlschrank, Kaffeemaschine, Mikrowelle
sollte der Raum hell und freundlich gestaltet sein, bequeme
Sitzmöglichkeiten und saubere Essplätze aufweisen. Die Einrichtung
sollte insgesamt ansprechend, gepflegt und funktional sein. Der
Mitarbeiterraum sollte weder als Rumpelkammer dienen noch als
Getränkelager mit deckenhoch gestapelten Wasserkästen missverstanden
werden. Nicht fehlen sollte das „Schwarze Brett“, eine ganz wichtige Kommunikationsplattform
im Unternehmen Praxis.
Umkleide
Immer noch üblich, aber nicht akzeptabel, ist der Bereich Umkleiden innerhalb des Aufenthaltsraums. Tagesgarderobe, Schuhe, Winterstiefel haben hier nichts zu suchen! Regional unterschiedlich sind hier die einschlägigen Vorschriften. Die Trennung von Tages- und Praxiskleidung, die Verschlussmöglichkeit von Wertsachen wie Handtasche, Handy etc. sollte selbstverständlich sein. Bei innenliegenden, nicht natürlich zu lüftenden Räumen, ist eine gut funktionierende mechanische Entlüftung Pflicht!
Sterilisationsraum
Ganz ähnlich verhält es sich mit dem Bereich des Sterilisations- bzw. Aufbereitungsraums. Neben den geltenden Vorschriften und Empfehlungen an die Hygiene, die es zwingend einzuhalten gilt, zählt auch hier der helle, freundliche Gesamteindruck. Glatte, leicht zu reinigende und desinfizierbare Oberflächen, strapazierfähige Arbeitsflächen und eine multifunktionale Ausstattung mit Strom- und Druckluftanschlüssen sind hier erste Wahl! Die Trennung zwischen unreinem und reinem Bereich, sei es räumlich oder optisch, versteht sich in diesem Bereich von selbst. Ebenso ein abwaschbarer Wandbelag, der Verzicht auf die beliebten Fliesen mit entsprechenden Fugen, sollte im Sinne der Hygiene selbstverständlich sein!
Backoffice
Ähnliche Forderungen an die Funktionalität werden an den Bereich der Verwaltung, neudeutsch „Backoffice“, gestellt. Im Gegensatz zum Empfang, der in vielen neuen Praxen repräsentativ, aber dennoch reduziert geplant wird, steht hier die Wirtschaftlichkeit in Form von optimalen Arbeitsabläufen im Vordergrund. Im häufig von Patienten nicht einsehbaren Bereich können durchaus offene Regale anstelle von Schränken eingesetzt werden. Regale ermöglichen den direkten Zugriff, ohne zeitraubendes Öffnen von Türen, und optimieren somit Arbeitsabläufe. Wichtige Ordner, aber auch versicherungstechnisch relevante Unterlagen, gehören nach wie vor unter Verschluss! Das technische Equipment, häufig mit Geräuschentwicklung verbunden, wie Kopierer, Fax, Scanner usw., ist im Backoffice sinnvoll untergebracht. Abschließend sei in diesem Zusammenhang auf die positive Wirkung einer gelungenen Praxisgestaltung hingewiesen.
Eine stimmige Atmosphäre, dies gilt besonders auch für die beschriebenen „Nebenräume“, fördert die Motivation der Mitarbeiter und führt zu einer Identifikation mit dem Arbeitsplatz, der eigenen Tätigkeit und letztendlich mit dem Betreiber der Praxis!