Branchenmeldungen 27.11.2025
G-BA verankert zahnärztliche Früherkennung im Gelben Heft – Start zum 1. Januar 2026
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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat beschlossen, die Dokumentation der zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen in das Gelbe Kinderuntersuchungsheft aufzunehmen. Der entsprechende Beschluss vom 15. Mai 2025 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft. Damit erhalten die sechs Früherkennungsuntersuchungen (Z1 bis Z6) für Kinder vom 6. Lebensmonat bis zum vollendeten 6. Lebensjahr eigene Eintragungsfelder im Heft. Die bisher getrennte Dokumentation wird damit in ein zentrales, für Eltern und Behandelnde besser nachvollziehbares Format überführt.
Die Entscheidung soll die frühkindliche Kariesprävention sichtbarer machen und die Abstimmung zwischen Pädiatrie und Zahnmedizin erleichtern. Übergangsregelungen sind vorgesehen, damit Praxen die neuen Vorgaben ab 2026 ohne zusätzlichen Aufwand umsetzen können.