Praxishygiene 17.09.2015
Der Umgang mit Einmalprodukten im internen Hygienemanagement
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Der Autor dieses Fachartikels unterstützt Praxisinhaber und deren Mitarbeiterinnen bei der Einführung des gesetzlich geforderten Hygienemanagementsystems in die Organisationsstruktur einer Zahnarztpraxis. Hierzu findet am Anfang der Unterstützung die notwendige Ist-Analyse des jetzigen Standes des internen Hygienesystems statt. Die Ist-Analyse wird in Form einer umfangreichen Hygienebegehung durchgeführt. Hier werden alle Räume einer Praxis begangen und den Mitarbeiterinnen zahlreiche Fragen rund um das interne Hygienesystem gestellt. Es werden auch die Schränke und Schubladen der Behandlungsräume überprüft und Instrumente und Materialien begutachtet. Hier kommt es nun vor, dass in sehr vielen Praxen erkannt wird, dass Einmalartikel mehrmals zur Anwendung kommen. Dieser Fachbeitrag soll Ihnen und Ihren Mitarbeiterinnen einige wichtige Hintergründe zu dem Thema Einmalprodukte vermitteln.
Worum geht es?
Sehr oft wird während einer Praxisbegehung festgestellt, dass im Bereich der Prophylaxe „Polierbürstchen“ mehrmals zur Anwendung an unterschiedlichen Patienten kommen. Polierbürstchen sind Einmalartikel und dürfen somit nicht mehrmals verwendet werden. Dass es sich hierbei um einen Einmalartikel handelt, kann ein Benutzer am Polierbürstchen selbst nicht feststellen. Das wird erst deutlich, wenn man sich die Verpackung genauer ansieht. Der Grund dafür, dass es sich bei den Polierbürstchen um Einmalartikel handelt, liegt in der Aufbereitung dieser Medizinprodukte begründet. Polierbürstchen müssten in der Risikogruppe „semikritisch B“ eingestuft werden, wenn es keine Einmalprodukte wären. Das Problem liegt hier im „B“ – mit erhöhten Anforderungen an die Aufbereitung – begründet. Ein benutztes Polierbürstchen lässt sich – auch aus wirtschaftlichen Gründen – nicht mehr aufbereiten. Wichtige zu beachtende Hinweise werden in Symbolen auf den Verpackungen kenntlich gemacht. Hier gibt es zahlreiche Symbole bzw. Piktogramme für das zahnärztliche Gesundheitswesen. Das Symbol für ein Einmalprodukt lässt sich einfach beschreiben. Es handelt sich bei diesem Piktogramm um einen Kreis, in dem eine durchgestrichene 2 steht. Die durchgestrichene 2 bedeutet, dass das Produkt kein zweites Mal verwendet werden darf. Viele befragte Mitarbeiterinnen kennen bedauerlicherweise die Bedeutung dieser Symbole nicht und handeln daher bei der Überbenutzung sicherlich in Unkenntnis. Auch Trennscheiben gehören in die Kategorie der Einmalprodukte. Trennscheiben lassen sich hygienisch nicht aufbereiten.
Was beschreiben die Hersteller für Einmalprodukte?
Verstärkt wird die Unkenntnis durch die Hersteller. Mitarbeiterinnen, die mit dem Einkauf solcher Einmalartikel beauftragt werden, erhalten nicht ohne Weiteres den Hinweis, dass es sich bei dem zu bestellenden Produkt um einen Einmalartikel handelt. In der Produktbeschreibung der Hersteller wird in den meisten Fällen auf eine solche wichtige Information nicht hingewiesen. Die Befürchtung der Hersteller liegt auf der Hand. Der Hinweis auf ein Einmalprodukt ist nicht verkaufsfördernd. Die Erkenntnis, dass es sich bei dem eingekauften Produkt um ein Einmalprodukt handelt, erfährt die Praxis erst beim Wareneingang und der damit verbundenen Begutachtung der Verpackung bzw. der Produktbeschreibung.
Weitere Einmalprodukte
Auch Spritzen, die zur Spülung während einer Behandlung verwendet werden, kommen in sehr vielen Praxen mehrfach zur Anwendung. Auch wenn die Nadel gewechselt wird (kommt leider auch nicht immer vor), handelt es sich bei der Spritze selbst um ein Einmalprodukt. Auch hier gibt es das oben beschriebene Piktogramm auf der Verpackung der Spritze. Leider übertreiben Praxen diese mehrfache Verwendung, sodass die Spritze sichtbare Gebrauchsspuren aufweist. Wird eine solche Spritze nun – unbewusst – auf dem Schwebetisch einer Behandlungseinheit vor den Augen eines Patienten abgelegt und bemerkt der Patient diese Mehrfachbenutzung, dann kann das zu ernsthaften Konsequenzen für die Praxen führen. Beschwert sich nun dieser Patient beim zuständigen Gesundheits- oder Gewerbeaufsichtsamt, so kommt es innerhalb von zwei, drei Stunden zu einer „anlassbezogenen“ Hygienebegehung in der betroffenen Praxis. Der Vorwurf, Einmalprodukte mehrfach verwendet zu haben, wird dann sehr schwer aus der Welt zu schaffen sein. Diesen dann folgenden Ärger sollte jede Praxis, wegen Einwegspritzen, vermeiden.
Machen Sie Ihre Mitarbeiterinnen fit
Wie bereits oben beschrieben, gibt es sehr viele unterschiedliche Piktogramme auf den Verpackungen der Produkte im zahnärztlichen Gesundheitswesen. Die Piktogramme und deren Bedeutung lassen sich leicht aus dem Internet recherchieren. Drucken Sie diese Erläuterungen aus und schulen Sie Ihre Mitarbeiterinnen in der nächsten Teambesprechung. Sie können auch in Ihr Lager gehen und anhand der dort eingelagerten Materialien mit den dazugehörigen Verpackungen eine Produkt- bzw. Piktogrammschulung durchführen. Im Übrigen kennen sehr viele Mitarbeiterinnen auch nicht das Piktogramm, welches ein Verfalldatum erklärt. Es handelt es sich bei einem Verfalldatum um eine Sanduhr. Hier läuft eine Zeit ab!