Praxishygiene 21.02.2011

Sauber ist nicht gleich hygienisch rein!



Sauber ist nicht gleich hygienisch rein!

Foto: © Shutterstock.com

Hygiene in der Zahnarztpraxis ist seit einigen Jahren in aller Munde. Und dies noch vielmehr, seit RKI-Richtlinien und DIN-Normen zahlreiche Rahmenbedingungen vorgeben und weiter verschärfen. Der Hygieneplan der Bundeszahnärztekammer enthält klare Vorgaben für die Durchführung und Dokumentation der Hygienemaßnahmen und ist somit unentbehrlich für die Praxis. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber mittlerweile Voraussetzungen geschaffen, die es ermöglichen, dass staatliche Stellen auch ohne Verdachtsgründe Praxisbegehungen vornehmen können und müssen. Umso mehr obliegt es jeder Praxis, ein gangbares Hygienesystem zu etablieren, kontinuierlich weiterzuentwickeln und zu leben.

Das Hygieneseminar

Zunächst wird im „Seminar zur Hygienebeauftragten“ eine geeignete Infrastruktur benötigt, die garantiert, dass ein Hygienesystem funktionieren kann, z.B. werden personelle, bauliche und technische Gegebenheiten analysiert und beleuchtet. Hierzu werden wertvolle Tipps und Anregungen während des Seminars vermittelt. Im nächsten Schritt wird eine Materie behandelt, die jeder Praxis wohlbekannt ist: Das umfangreiche und komplizierte Thema der Aufbereitung von Medizinprodukten. Die Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert Koch-Instituts fordert die Einteilung der Instrumente in unkritisch, semikritisch oder kritisch mit entsprechenden Untergruppierungen. Aus dieser Kategorisierung abgeleitet ergibt sich letztlich das korrekte Prozedere der Aufbereitung. Sterilisieren oder genügt desinfizieren? Welche Pflege muss ein Hohlkörperinstrument erfahren? Welche Schritte sind bei Textilien oder anderen porösen Artikeln nötig?

Optimale Aufbereitung


Im Rahmen der Aufbereitung ist eine einwandfreie Dokumentation und Freigabe unerlässlich. Es muss mit validierten Verfahren gearbeitet werden, deren Eignung für die tägliche Routinearbeit nachzuweisen ist. Weiterhin dürfen nur Personen, die über die notwendige Sachkenntnis verfügen, die Aufbereitung durchführen und freigeben. Durch die jeweilige Unterschrift bestätigt die freigebende Person, in die Hygienerichtlinien gemäß RKI eingewiesen worden zu sein. Anforderungen an die Ausstattungen von Aufbereitungsräumen beinhalten die Definition von sterilen und unsterilen Bereichen, die Bereitstellung von Aufbereitungsgeräten und -materialien. Auch die Kleidung des Personals muss bestimmten Richtlinien genügen. Die Diskussion maschinelle versus manuelle Aufbereitung bildet den nächsten Seminarpunkt.

Gemäß RKI-Richtlinien ist die maschinelle der manuellen Aufbereitung vorzuziehen. Vor- und Nachteile und Berücksichtigung von Schutzmaßnahmen werden genau besprochen. Außerdem ist für jedes Medizinprodukt innerhalb einer Risikobewertung einmal schriftlich festzulegen, ob und wie oft und nach welchem Verfahren die Aufbereitung erfolgt. Vor dem Hintergrund, wie die zahlreichen Anforderungen an ein Hygienemanagement in die Praxis umgesetzt werden können, wird das Erstellen von Hygieneplänen, Instrumentenlisten sowie eindeutiger, verständlicher Arbeitsanweisungen einschließlich der Festlegung von Prozess- und Qualitätskontrollen vermittelt.
Vor dem praktischen Seminarteil wird per Multiple-Choice-Test das Erlernte überprüft und vertieft.

Autorin: Iris Wälther-Bergob


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