Qualitätsmanagement 27.06.2011

Zertifizierung Ihres QM-Systems – Pflicht oder Kür? Teil 2



Zertifizierung Ihres QM-Systems – Pflicht oder Kür? Teil 2

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Die gesetzlich geforderten QM-Systeme gemäß dem Gemeinsamen Bundesausschusses wurden in den deutschen Zahnarztpraxen erfolgreich eingeführt. Die ersten KZVen führen bereits ihre 2%igen Stichproben durch und schreiben zufällig ermittelte Praxen an, um die Einführung der Systeme zu hinterfragen. Wie geht es nun weiter? Viele Praxen möchten gerne eine Zertifizierung ihres QM-Systems durchführen. Ist dieses Vorgehen nun Pflicht oder Kür? In dieser Ausgabe der ZWP Zahnarzt Wirtschaft Praxis erläutert der Autor, wer ein Zertifizierungsverfahren ausführen kann und wo die Vorteile einer QM-Zertifizierung liegen.

Wer kann ein Zertifizierungsverfahren ausführen?
Hier müssen interessierte Praxen aufpassen. Es gibt bereits einige „no name“ Zertifizierungsgesellschaften im Gesundheitswesen, die einfache und preisgünstige Zertifizierungen anbieten. Die von diesen Gesellschaften ausgestellten Zertifikate besitzen aber keine Gültig-keit. Es muss sich um eine akkreditierte Zertifizierungsgesellschaft handeln. Eine, die vom Deutschen Akkreditierungsrat die notwendige Zulassung erhalten hat. Bevor Sie eine Zertifizierungsgesellschaft beauftragen, fragen Sie nach der entsprechenden Zulassung bzw. Akkreditierung. Diese Gesellschaften müssen sich nach einem strengen Verfahren richten und werden auch jährlich von der TGA (Trägergemeinschaft für Akkreditierungen) überwacht und auditiert.

Wo liegen die Vorteile einer QM-Zertifizierung?
Es gibt fünf Hauptgründe, die eine Zertifizierung für Ihre Praxis interessant machen.
1. Sie bekommen eine Bestätigung, dass Sie und Ihre Mitarbeiterinnen alles richtig gemacht haben. Oft ist es so, dass die Inhalte des QM-Handbuches an die Organisation der Praxis angepasst wurden. Habe Sie aber an alles gedacht und alle Anforderungen erledigen können, so wie der Gesetzgeber es von Ihnen möchte?
2. Sie bekommen während des Zertifizierungsaudits und der späteren folgenden Überwachungsaudits wertvolle Tipps vom Auditor, die in Ihre internen Verbesserungsprozesse einfließen können. Auditoren lernen aufgrund ihrer Tätigkeit sehr viele unterschiedliche Organisatoren kennen und verfügen daher über einen großen Erfahrungsschatz.
3. Mit dem Zertifikat haben Sie eine Möglichkeit, Ihren Patienten darzulegen, dass Sie ein internes QM-Systems eingerichtet und durch eine neutrale Stelle jährlich überprüfen lassen. Das Logo der Zertifizierungsstelle und die Information, dass Sie ein QM-System z.B. gemäß der DIN EN ISO 9001:2008 eingeführt haben, dürfen Sie auch auf Ihrer gesamten Geschäftskorrespondenz oder auf Ihrer Homepage verwenden.
4. Da nach dem Zertifizierungsaudit die jährlichen Überwachungs-audits folgen, beugen Sie einem QM-Einschlafeffekt vor. Ohne die jährlichen Überwachungen kann es schnell passieren, dass die wichtigen Inhalte und Vorteile eines QM-Systems in Vergessenheit geraten. Durch die jährliche Überwachung, ob Ihr internes QM-System noch wirksam ist, bleiben die Praxisleitung und die Mitarbeiterinnen in der ständigen Weiterentwicklung.
5. Sie haben gegenüber Dritten die Möglichkeit, die Einführung und Aufrechterhaltung Ihres internen QM-Systems durch die Zertifizierungsurkunde leicht nachzuweisen. Damit fallen eventuelle weitere Überprüfungen durch z.B. die KZVen oder weitere interessierte Dritte nicht mehr statt oder in einem geringeren Umfang.

Der Staat bezuschusst eine QM-Zertifizierung
Und jetzt kommt eigentlich das Wichtigste. Der Staat bzw. der Europäi-sche Sozial Fond (ESF) unterstützt die Einführung eines zertifizierungsfähigem QM-Systems. Mit einem Zuschuss bis zu 75 Prozent (neue Bundesländer 75 Prozent, alte 50 Prozent) soll erreicht werden, dass auch Praxen sich externen Know-hows bedienen können. Bereits viele Praxen haben die Vorteile der Förderung für ihre internen QM-Systeme genutzt. Das Antragsverfahren ist einfach aufgebaut und lässt sich über das Internet einfach beantragen.

Weitere Informationen über die Möglichkeiten einer finanziellen Unterstützung für die Einführung eines internen QM-Systems aus Mitteln des Bundes und des Europäischen Sozialfonds (ESF) nach den Richtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie zur Beratungsförderung erhalten Sie von der Qualitäts-Management-Beratung Christoph Jäger.

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