Qualitätsmanagement 10.05.2011

QM: Dank EU-Förderung bares Geld sparen



QM: Dank EU-Förderung bares Geld sparen

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100% Qualitätsmanagement für 75% Förderung bei 2% Stichprobe

Die ersten KZVen führen bereits ihre 2%ige Strichprobe durch. Zahnarztpraxen müssen per Gesetz ein QM-System in ihre Praxisorganisation einführen. Die Zeit zur Umsetzung dieser Aufgabe ist am 31. Dezember 2010 abgelaufen. Gemäß § 6 der Richtlinie zur Einführung eines QM-Systems, Festlegung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss, sind die KZVen verpflichtet, die Einführung des QM-Systems in einer 2% Stichprobe zu überprüfen. Alle KZVen melden ihre Ergebnisse zum Jahresende 2011 an die KZBV.

Die Überprüfung läuft
Die KZV Sachsen-Anhalt ist eine der ersten, die die gesetzlich verpflichtende Stichprobe umsetzen. Zahnarztpraxen in Sachsen-Anhalt haben eine entsprechende schriftliche Aufforderung erhalten. Praxen, die in die 2% Stichprobe fallen, werden in der Regel von der jeweiligen KZV angeschrieben. Neben dem Anschreiben erhält die Praxis einen „Berichtsbogen“ und eine „Erklärung gemäß §6 der QM-Richtlinie“ mit der Aufforderung, Berichtsbogen und Erklärung bis zur festgesetzten Frist an die zuständige KZV zurückzusenden. Der in der Anlage 1 angesprochene „Berichtsbogen“ stellt ein einheitliches Verfahren dar, mit dem die Berichterstattung bundesweit einheitlich erfüllt werden kann. Er hinterfragt die wichtigen Elemente eines QM-Systems. Im unteren Teil des „Berichtsbogens“ geht es um die Instrumente in einem internen QM-System. Hier kann die Praxis in einem Ankreuzverfahren zwischen „geplant“ und „angewendet“ auswählen. In der Anlage 2 „Erklärung gemäß § 6 QM-Richtlinie vertragszahnärztliche Versorgung“ wird bescheinigt, dass die Praxis die im „Berichtsbogen“ angegebenen Instrumente angewendet und die Praxisabläufe an den gesetzlichen und vertraglichen Rahmenbedingungen ausgerichtet hat.

Was tun, wenn noch kein QM-System vorhanden ist?
Sollten Sie noch kein QM-System in Ihrer Praxisorganisation eingeführt haben, so kümmern Sie sich bitte um eine solche Einführung in absehbarer Zeit. Entscheidend ist, dass Sie mit der Einführung eines QM-Systems begonnen haben müssen. Wie bereits oben erwähnt, müssen nicht alle Elemente eines gesetzlich geforderten Managementsystems zum Stichtag eingeführt bzw. umgesetzt worden sein. Achten Sie bei der Einrichtung Ihres Managementsystems auf ein schlankes QM-System. Viele Praxen haben hier bereits schlechte Erfahrungen machen müssen. Hier wurden mehrere Wochenenden in umfangreiche Weiterbildungsmaßnahmen investiert, um „ein“ theoretisches QM-Wissen zu erlangen. Danach kam dann erst die eigentliche Umsetzung der QM-Anforderungen in die Praxisorganisation, die ebenfalls mehrere Wochen in Anspruch genommen hat. Hier gibt es doch bereits bewährte schlanke QM-Systeme, die innerhalb kürzester Zeit eingeführt werden können. Bedenken Sie bitte, dass Sie schon seit Gründung Ihrer Praxis ein QM-System haben. Nach acht Stunden können bereits mehr als 75% der gesetzlichen Anforderungen erledigt werden.

Achten Sie auch auf den Aufbau des QM-Handbuches. Ist dieses nach den einzelnen Paragrafen der QM-Richtlinie strukturiert, so werden sich die Mitarbeiterinnen im Umgang mit den Inhalten sehr schwer tun. Besser ist es, wenn sich der Aufbau des Handbuches nach den Räumen Ihrer Praxis orientiert. Hiermit können dann alle Mitarbeiterinnen der Praxis etwas anfangen. Zum Beispiel werden dann Behandlungsabläufe den Behandlungszimmern zugeordnet, der Anamnesebogen dem Empfang und die Röntgenkonstanzprüfung dem Röntgenraum der Praxis. Der nächste Vorteil dieses einfachen Aufbaus ergibt sich dahingehend, dass die bereits vorhandenen Unterlagen der Praxis nun einfach in das Handbuch integriert werden können. Auch der Umfang eines QM-Handbuches spielt für die erfolgreiche Ein-führung in die Praxisorganisation eine erhebliche Rolle. Ein Handbuch sollte nicht mehr als 100 bis 150 Seiten beinhalten. Bedenken Sie, dass die Inhalte des Buches in Ihrer Praxis umgesetzt werden müssen. Es gibt Handbücher mit einem Umfang von 700 Seiten. Hiervon ist dringend abzuraten. Allein das Lesen eines solchen Werkes von allen Mitarbeiterinnen der Praxis würde Wochen in Anspruch nehmen. Danach erfolgt erst die eigentlich Anpassung der Unterlagen an die Praxisorganisation. Bedenken Sie: „Die Einführung eines Qualitätsmanagements ist eine Investition, die am Ende Geld bringen und nicht kosten soll!“

Der Staat gibt bis zu 75% an Fördermitteln dazu
Zahnarztpraxen erhalten für die Einführung eines Qualitätsmanagementsystems Zuschüsse. Diese richten sich nach dem Standort der Praxis. Es ergeben sich die nachfolgenden Möglichkeiten:
– 50% der Beratungskosten für Unternehmen in den alten Bundesländern einschließlich Berlin.
– 75% der Beratungskosten für Unternehmen in den neuen Bundesländern einschließlich des Regierungsbezirks Lüneburg.

Weitere Informationen über die Möglichkeiten einer finanziellen Unterstützung für die Einführung eines internen QM-Systems aus Mitteln des Bundes und des Europäischen Sozialfonds (ESF) nach den Richtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie zur Beratungsförderung erhalten Sie von der Qualitäts-Management-Beratung Christoph Jäger.

 

Qualitäts-Management-Beratung

Christoph Jäger
Am Markt 12-16, 31655 Stadthagen
Tel.: 05721/ 936632
Email: info@der-qmberater.de
Internet: www.der-qm-berater.de
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