Recht 30.07.2024

Digitalisierung in der Zahn­arzt­praxis: Alles digital, alles gut?



Digitalisierung in der Zahn­arzt­praxis: Alles digital, alles gut?

Foto: getty images – unsplash.com & natanaelginting – stock.adobe.com

Es ist wichtig, dass Praxen und Gesundheits­einrichtungen Richtlinien für den sicheren Austausch von Patientendaten festlegen und sicherstellen, dass sensible Informationen verschlüsselt und geschützt sind.

Alles digital klingt erst mal gut, bringt aber neben Chancen und im Hinblick auf Datenschutz, Mitarbeiterqualifizierung und rechtliche Anpassungen Herausforderungen mit sich. User müssen sich diesen bewusst sein und entsprechend handeln.

Elektronische Patientenakte: Chancen …

Die ePA ermöglicht einen schnellen Zugriff auf Patientendaten, unabhängig vom Standort oder der medizinischen Einrichtung. Dadurch können Ärzte eine umfassendere und zeitnahe Behandlung anbieten und verschiedene Gesundheitsdienstleister Informationen austauschen. Außerdem kann die elektronische Erfassung von Patientendaten das Risiko von Fehlern durch ­unleserliche Handschriften oder verlorene Unterlagen minimieren, was insgesamt zur Verbesserung der Patientensicherheit beiträgt. Darüber hinaus ist zukünftig die Analyse großer Datenmengen mit der ePA möglich, was zu einer besseren Identifizierung von Trends und Mustern führen kann. Dies unterstützt die klinische Forschung und Entwicklung maßgeschneiderter Behandlungspläne für erkrankte Patienten.

… und notwendige Rahmenbedingungen

Zeitgleich birgt die elektronische Speicherung sensibler Patientendaten Datenschutz- und Sicherheitsrisiken. Es ist entscheidend, robuste Sicherheitsmaßnahmen zu implementieren, um den Schutz dieser Daten zu gewährleisten. Darüber hinaus ist die Integration verschiedener Systeme und Plattformen zur elektronischen Patientenakte eine Herausforderung. Es ist ­wichtig, Standards für den Datenaustausch festzulegen, um die Interoperabilität zu verbessern. Zudem ist mit der Einführung der ePA eine umfassende Schulung des medizinischen Personals im Umgang mit digitalen Patientenakten und Datenschutzrichtlinien erforderlich. Dies stellt sicher, dass Mitarbeiter die Technologie effektiv nutzen können und sensibilisiert sind für Datenschutzbestimmungen.

Anpassung der Arbeitsverträge und Verschwiegenheitspflicht

Zu empfehlen ist mit der Einführung der ePA, die Arbeitsverträge in den Praxen anzupassen, um die rechtlichen Anforderungen im Zusammenhang mit der digitalen Speicherung und Verarbeitung von Patientendaten zu berücksichtigen. Es ist ratsam, bestehende Arbeitsverträge anzupassen, um die neuen Anforderungen im Zusammenhang mit der Einführung der elektronischen Patientenakte zu berücksichtigen. Dies kann die Aufnahme von Klauseln zur Vertraulichkeit und zum Datenschutz sowie die Festlegung von Schulungsanforderungen für die Mitarbeiter umfassen. Mitarbeiter müssen auch zur Verschwiegenheit verpflichtet werden, um den Schutz der Patientendaten zu gewährleisten. Sofern solche Klauseln in den Verträgen bisher nicht existieren, ist es spätestens jetzt ratsam, zu handeln und diese Verträge um die Erfordernisse durch die Digitalisierung zu ergänzen.

Kommunikation über WhatsApp und Datenschutz

Ein weiterer Aspekt, der in diesem Zusammenhang berück­sichtigt werden muss, ist die digitale Kommunikation über ­Messaging-Dienste wie WhatsApp. Während solche Dienste eine schnelle und effiziente Kommunikation ermöglichen können, bergen sie auch Datenschutzrisiken.
Die Praxis muss sicherstellen, dass keine sensiblen Patientendaten über unsichere Kanäle wie WhatsApp ausgetauscht werden und dass die Kommunikation mit Patienten und Kolle­gen stets den geltenden Datenschutzbestimmungen entspricht. Diese Sicherstellungspflicht obliegt dem Praxisinhaber.

Datensicherheit, Zugriffsrechte und Haftungsfragen

Die digitale Speicherung und Verarbeitung von Patientendaten erfordert darüber hinaus eine sorgfältige Verwaltung von Datensicherheit, Zugriffsrechten und Haftungsfragen in der Praxis und den Gesundheitseinrichtungen. Und ein Passwortschutz ist nur dann einigermaßen sicher, wenn das Passwort in relativ kurzen Abständen geändert wird und nach bestimmten Mindestanforderungen aufgebaut ist, die das „Erraten“ erschweren sollen. Völlig ungeeignet sind beispielsweise alle Passwörter, die sich aus dem Namen der Praxis, des Mitarbeiters, aus Geburtsdaten oder Ähnlichem ableiten lassen, oder wenn die Praxis gar auf ein einheitliches Passwort zurückgreift. Praxis­inhaber müssen sicherstellen, dass angemessene Sicherheitsmaßnahmen implementiert werden, um Daten vor unbefugtem Zugriff zu schützen, und klare Richtlinien für den Zugriff auf Patienten­daten festlegen, um Datenschutzbestimmungen einzuhalten.

Fazit

Die Digitalisierung des Gesundheitswesens erfordert eine ­ganzheitliche Herangehensweise, um die Vorteile der ePA zu nutzen und zugleich die Sicherheit und Vertraulichkeit sen­sibler Patientendaten zu gewährleisten. Zu Risiken und Ne­benwirkungen sollten allerdings nicht der Arzt und/oder der Apotheker befragt werden, sondern Beratungshäuser und Rechtsanwälte, die bereits Erfahrungen auf dem jeweiligen Gebiet vorweisen können.

Dieser Beitrag ist unter dem Originaltitel „Alles digital, alles gut?“ in der ZWP Zahnarzt Wirtschaft Praxis erschienen.

Mehr News aus Recht

ePaper