Recht 13.06.2014
Angeblich als zu dick abgelehnte Bewerberin scheitert mit Klage
Eine angeblich als zu dick abgelehnte Bewerberin um einen Führungsposten ist in Darmstadt mit ihrer Klage auf Entschädigung gescheitert. Das Arbeitsgericht sah in seinem Urteil keinen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz.
Eine gütliche Einigung hatte die 42 Jahre alte Klägerin abgelehnt. Ihr Anwalt kündigte an, vor das Landesarbeitsgericht in Frankfurt zu ziehen. Die Frau hatte sich 2012 bei einer Organisation aus dem Gesundheitsbereich beworben. Nach Angaben des Anwaltes wurde die Frau abgelehnt, weil sie zu dick sei. Sie hatte eine Entschädigung von 30.000 Euro gefordert.
Quelle: dpa