Recht 09.10.2014
Arbeitgeber darf Mitarbeitern wegen Alkoholerkrankung kündigen
Ein Arbeitgeber kann einen Angestellten wegen einer Alkoholerkrankung entlassen. Die Voraussetzungen für die Kündigung sind allerdings hoch. So muss etwa zum Zeitpunkt der Kündigung die Prognose gerechtfertigt sein, dass der Beschäftigte seine Arbeit dauerhaft nicht ordnungsgemäß ausüben kann. Darauf weist der Deutsche Industrie- und Handelskammertag hin. Er bezieht sich dabei auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (Az.: 2 AZR 565/12).
In dem verhandelten Fall wurde bei einem Entsorgungsunternehmen ein Hofarbeiter gekündigt. Zu seinen Aufgaben gehörte es zum Beispiel, angelieferten Schrott mit Hilfe eines Gabelstaplers zu sortieren. Immer wieder wurde der Kläger angetrunken am Arbeitsplatz angetroffen – trotz eines strikten Alkoholverbots. Eine zunächst ausgesprochene Kündigung zog der Arbeitgeber zurück. Nachdem der Mitarbeiter eine Entziehungskur abgebrochen hatte, wieder angetrunken angetroffen worden war und mit einem Firmenfahrzeug einen Unfall verursacht hatte, erhielt er erneut die Kündigung. Dagegen reichte er Kündigungsschutzklage ein.
Ohne Erfolg. Die Kündigung sei gerechtfertigt, entschied das Gericht. Der Kläger könne nicht gewährleisten, dass er seine Arbeit dauerhaft ordnungsgemäß erbringen kann. Seine Krankheit habe zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen geführt. Aufgrund der Gefahren für die Arbeitssicherheit sei es dem Arbeitgeber nicht zumutbar, ihn auf seinem Arbeitsplatz weiter einzusetzen. Eine alternative Beschäftigungsmöglichkeit gebe es nicht.
Quelle: dpa/tmn