Recht 08.09.2014
Arbeitgeber muss nach Jobende Arbeitspapiere sofort zurückgeben
Arbeitnehmer haben einen Anspruch darauf, dass sie bei Jobende ihre Arbeitspapiere unverzüglich zurückerhalten. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in dem neuen Ratgeber „Arbeitsvertrag und Aufhebungsvertrag“ hin.
Dazu gehört etwa eine Kopie der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung oder der Sozialversicherungsausweis, wenn der beim Arbeitgeber liegt. Hält sich der Arbeitgeber nicht daran, haben Beschäftigte gegebenenfalls sogar Anspruch auf Schadenersatz. Der Arbeitgeber darf die Aushändigung der Arbeitspapiere auch nicht verzögern, weil der Arbeitnehmer zum Beispiel Werkzeug oder Arbeitsbekleidung noch nicht zurückgegeben hat.
Quelle: dpa