Recht 15.09.2014

Azubis unter 18 haben nach der Berufsschule meist frei

Azubis unter 18 haben nach der Berufsschule meist frei

Foto: © Attila Toro - Fotolia.com

Minderjährige Auszubildende dürfen nach einem Tag an der Berufsschule nach Hause gehen. Das gilt zumindest dann, wenn sie mehr als fünf Unterrichtsstunden hatten, die jeweils mindestens 45 Minuten dauern (Paragraf 9 Jugendarbeitsschutzgesetz). Der Tag wird dennoch mit acht Stunden Arbeitszeit verrechnet. Darauf weist die Arbeitnehmerkammer Bremen hin. Volljährige darf der Arbeitgeber hinterher dagegen noch im Betrieb einsetzen.

Quelle: dpa

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