Recht 15.05.2015

Geheimhaltungsverpflichtung zum Gehalt ist in der Regel unzulässig

Geheimhaltungsverpflichtung zum Gehalt ist in der Regel unzulässig

Foto: © stockWERK - Fotolia

Der Arbeitgeber kann Mitarbeiter nicht ohne weiteres dazu verpflichten, über ihr Gehalt zu schweigen.

Entsprechende Klauseln in Arbeitsverträgen sind in der Regel unzulässig. Das berichtet die Zeitschrift „Personalmagazin“ (Ausgabe 5/2015) und bezieht sich auf ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern (Az.: 2 Sa 237/09). Danach sollen Beschäftigte nicht daran gehindert werden dürfen, Ungleichheiten beim Gehalt zu erkennen.

Quelle: dpa

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