Recht 15.05.2015
Geheimhaltungsverpflichtung zum Gehalt ist in der Regel unzulässig
Der Arbeitgeber kann Mitarbeiter nicht ohne weiteres dazu verpflichten, über ihr Gehalt zu schweigen.
Entsprechende Klauseln in Arbeitsverträgen sind in der Regel unzulässig. Das berichtet die Zeitschrift „Personalmagazin“ (Ausgabe 5/2015) und bezieht sich auf ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern (Az.: 2 Sa 237/09). Danach sollen Beschäftigte nicht daran gehindert werden dürfen, Ungleichheiten beim Gehalt zu erkennen.
Quelle: dpa