Recht 13.07.2021
Homeoffice ohne Erlaubnis kann zur Kündigung führen
Mit dem Auslaufen der Bundesnotbremse endete auch am 30. Juni 2021 die sog. „Homeoffice-Pflicht“. Wenn Arbeitnehmer nun jedoch ohne Erlaubnis ihres Arbeitgebers weiterhin von zu Hause arbeiten, riskieren Sie eine Abmahnung oder gar fristlose Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses. Auch wenn sie ihre Arbeit weiterhin von zu Hause erledigen.
„Jeder Arbeitnehmer muss an seinen Arbeitsplatz im Betrieb zurückkehren, wenn der Arbeitgeber dies anordnet – auch inmitten der Corona-Pandemie“, sagt Alicia von Rosenberg, Arbeitsrechtlerin aus Berlin. „Es sei denn, der Gesetzgeber kommt aufgrund einer veränderten Pandemie-Lage zu dem Schluss, erneut Sonderregelungen zu erlassen.“
Homeoffice kann übrigens weder vom Arbeitnehmer, noch vom Arbeitgeber einseitig beschlossen oder angeordnet werden. Die Erledigung der Arbeit von zu Hause muss letztlich immer von beiden Parteien einvernehmlich vereinbart werden.
Arbeitnehmer, die nun eine erste Abmahnung oder Kündigung erhalten haben, sollten sich rasch über ihre Rechte aufklären lassen. Denn nach Zugang einer Kündigung hat man nur drei Wochen Zeit, sich dagegen juristisch zu wehren. Lässt man diese Frist verstreichen, ist der Arbeitsplatz in fast allen Fällen endgültig verloren.