Recht 03.12.2024

In den Startlöchern: Gesetzliche Neuerungen 2025



In den Startlöchern: Gesetzliche Neuerungen 2025

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Das Jahr 2025 bringt für die zahnmedizinische Praxis wesentliche gesetzliche Neuerungen. Von strengeren IT- und Datenschutzvorgaben über Änderungen im Arbeitsrecht bis hin zu erweiterten Anforderungen bei der Abrechnung – der Gesetzgeber hat in verschiedenen Bereichen bereits Weichen gestellt. Hier ein Überblick über die wichtigsten Entwicklungen, deren Details sich derzeit noch in laufenden Gesetzgebungsverfahren konkretisieren.

1. Stärkung der Cybersicherheit und des Datenschutzes

Die Bundesregierung arbeitet derzeit an einer Verschärfung der Sicherheitsvorgaben durch das „IT-Sicherheitsgesetz 3.0“, das voraussichtlich Anfang 2025 in Kraft tritt. Ziel ist es, die Cybersicherheit in allen sensiblen Branchen zu stärken, und der Gesundheitssektor steht hier im Fokus. Zahnarztpraxen, die in großem Umfang Patientendaten verarbeiten, müssen sicherstellen, dass ihre Systeme modernen Sicherheitsstandards entsprechen. Dies beinhaltet regelmäßige Sicherheitsprüfungen, den Einsatz aktueller Verschlüsselungstechnologien und die Implementierung eines umfassenden Notfallmanagements.

Daneben plant die EU eine Verordnung zur Verschärfung der DSGVO-Bestimmungen im Rahmen des „Data Act“, der zusätzliche Transparenzanforderungen an die Datenverarbeitung durch externe Dienstleister stellt. Zahnärzte müssen künftig noch stärker darauf achten, dass Dienstleister wie Abrechnungszentren oder Cloud-Anbieter ebenfalls hohe Sicherheitsstandards einhalten. Verstöße gegen die neuen Anforderungen könnten noch höhere Bußgelder zur Folge haben als bisher.

2. Arbeitsrechtliche Änderungen: Pflicht zur Arbeitszeiterfassung

Das Arbeitszeitrecht wird voraussichtlich 2025 durch das „Gesetz zur Arbeitszeiterfassung“ reformiert. Diese Gesetzesänderung, die sich aktuell im parlamentarischen Verfahren befindet, verpflichtet Arbeitgeber zur umfassenden Dokumentation der Arbeitszeit aller Angestellten. Dies betrifft auch Zahnarztpraxen, die die Arbeitszeiten ihrer Fachkräfte und Mitarbeitenden künftig revisionssicher erfassen müssen. So sollen Regelverstöße und Überlastung verhindert werden.

Für die Zahnarztpraxis bedeutet dies, dass klassische Stechuhrsysteme oder moderne digitale Lösungen notwendig werden, um die neuen Anforderungen gesetzeskonform umzusetzen. Fehlende oder unzureichende Dokumentation könnte künftig hohe Bußgelder nach sich ziehen. Auch die Anforderungen an flexible Arbeitszeitmodelle und Pausenzeiten könnten im Zuge des Gesetzes verschärft werden.

3. Nachhaltigkeit und Umweltauflagen für ZAPs

Umwelt- und Klimaschutz werden 2025 auch im Gesundheitssektor eine zentrale Rolle spielen. Die Bundesregierung plant im Rahmen ihres „Green Deal“-Programms und der darin verankerten „Sustainable Health Initiative“ erste Maßnahmen, die möglicherweise verbindliche Vorgaben für umweltfreundliche Praxisausstattungen und Betriebsabläufe umfassen werden. Zahnarztpraxen könnten dazu verpflichtet werden, Einwegmaterialien zu reduzieren und umweltfreundliche Alternativen einzusetzen. Auch die Einführung energiesparender Geräte und ein nachhaltiges Abfallmanagement könnten Teil der Anforderungen sein.

Die Entsorgung von medizinischen Abfällen wird ebenfalls strenger geregelt werden. Zahnarztpraxen sollten sich frühzeitig auf diese neuen Standards vorbereiten, da sie in Form von Verordnungen kurzfristig in Kraft treten könnten. Zudem könnte eine Nachweispflicht für umweltfreundliche Betriebsabläufe eingeführt werden, die den jährlichen Verbrauch an Einwegmaterialien und energieeffiziente Maßnahmen dokumentiert.

4. Fortbildungspflicht und QM

2025 könnte auch in Sachen Fortbildung und Qualitätsmanagement neue Anforderungen bringen. Geplant ist, dass zahnmedizinisches Fachpersonal regelmäßige Fortbildungen in den jeweiligen Tätigkeitsbereichen nachweisen muss. Das geplante „Gesetz zur Fortbildung und Qualitätssicherung im Gesundheitswesen“, das derzeit in der Entwurfsphase ist, könnte dies verpflichtend machen.

Diese Fortbildungspflichten würden für alle Praxisangestellten und Fachkräfte gelten und die Fortbildungsnachweise an die jeweiligen Tätigkeitsschwerpunkte angepasst werden. Damit wird die bisherige freiwillige Fortbildung in einigen Bereichen zur gesetzlichen Verpflichtung. Außerdem sollen Qualitätssicherungsmaßnahmen stärker kontrolliert werden, um eine einheitliche Behandlungsqualität sicherzustellen. Ein umfassendes und gut dokumentiertes Qualitätsmanagementsystem, das Hygienestandards und Patientensicherheit gewährleistet, wird hier eine noch größere Rolle spielen.

Fazit: Vorbereitet ins Jahr 2025 starten

Die gesetzlichen Neuerungen des Jahres 2025 bringen für Zahnarztpraxen neue Anforderungen, die von Datenschutz über Arbeitsrecht bis hin zur Praxisökologie reichen. Um rechtliche Risiken und mögliche Sanktionen zu minimieren, sollten sich Praxisinhaber und ihre Mitarbeitenden frühzeitig mit den geplanten Regelungen vertraut machen. Bei Unsicherheiten ist es ratsam, rechtlichen Rat oder die Beratung durch einen Experten in Anspruch zu nehmen, um die Neuerungen sicher und effizient in den Praxisalltag zu integrieren.

Dieser Beitrag ist in der ZWP Zahnarzt Wirtschaft Praxis erschienen.

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