Recht 08.10.2024
Rechtssichere Aufklärung vor Abrechnung von Implantaten
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Die Zahnimplantation hat sich zunehmend zu einem standardmäßigen Eingriff in der zahnärztlichen Praxis entwickelt. Dabei kommt es leider vermehrt zu Differenzen in Bezug auf die Abrechnung und die damit verbundenen Aufklärungspflichten. Besonders im Umgang mit Privatpatienten häufen sich die Probleme, wenn die Behandlung nicht ausreichend dokumentiert oder die Kosten im Vorfeld nicht ordnungsgemäß vereinbart werden. Doch was bedeutet das konkret für die Praxis?
Wie konkret muss eine Aufklärung des Patienten sein?
Gemäß § 630e BGB und § 5 Abs. 2 GOZ sind Zahnärzte verpflichtet, ihre Patienten umfassend über die geplante Behandlung aufzuklären. Dies gilt insbesondere für komplexe Eingriffe wie Zahnimplantationen. Die Aufklärung muss insofern zwingend beinhalten: Behandlungsalternativen, Risiken und Komplikationen sowie Kosten und Abrechnung. Ein häufiger Streitpunkt ist vor allem die Frage, wie detailliert die Kostenaufklärung erfolgen muss. Hierbei ist zu beachten, dass eine transparente und verständliche Darstellung der voraussichtlichen Gesamtkosten sowie der Möglichkeit zusätzlicher Kosten durch unerwartete Komplikationen erforderlich ist. In den letzten Jahren gab es hierzu dementsprechend immer wieder gerichtliche Entscheidungen.
Schriftliche Dokumentation oder Aufklärungsbogen?
Oftmals stellen sich Praxen die Frage, in welcher Form die Dokumentation der ärztlichen Aufklärung bestenfalls zu erfolgen hat. Entscheidend ist hierbei aber nicht die Form, sondern der Inhalt, der möglichst präzise sein muss, um im Nachgang Missverständnisse und rechtliche Streitigkeiten zu vermeiden. Unabhängig davon, ob man sich für die klassische Notiz in der Patientenakte oder die Dokumentation mittels Aufklärungsbogen entscheidet, sollten darin folgende Inhalte zwingend festgehalten werden:
- Behandlungsumfang: Detaillierte Beschreibung der geplanten Behandlungsschritte, einschließlich der verwendeten Materialien und Techniken.
- Kostenaufstellung: Aufschlüsselung der Kosten nach einzelnen Leistungskomponenten, z. B. Implantation, Aufbau, und prothetischer Ersatz.
- Zahlungsmodalitäten: Klärung der Zahlungsbedingungen, z. B. Anzahlungen, Ratenzahlungen oder Zahlungsfristen.
- Eventuelle Zusatzkosten: Hinweise auf mögliche Zusatzkosten, die bei unvorhergesehenen Komplikationen anfallen könnten.
Je konkreter und individueller die Dokumentation der Aufklärung ist, desto sicherer steht man als Zahnarzt im Falle einer möglichen rechtlichen Auseinandersetzung da. Blankobögen in den Patientenunterlagen haben hingegen keine Beweisfunktion und können sogar den Anschein erwecken, dass das Aufklärungsgespräch schlicht vergessen wurde.
Fazit
Die rechtssichere Abrechnung von Implantaten ist ein komplexes Thema, das sowohl sorgfältige Aufklärung als auch präzise schriftliche Vereinbarungen erfordert. Zahnärzte sollten sicherstellen, dass alle Aspekte der Behandlung und der Kosten transparent und nachvollziehbar dokumentiert sind, um rechtlichen Auseinandersetzungen vorzubeugen. Die aktuellen Urteile veranschaulichen die Bedeutung einer umfassenden und detaillierten Kostenaufklärung sowie der ordnungsgemäßen schriftlichen Fixierung aller Vereinbarungen.
Dieser Beitrag ist in der ZWP Zahnarzt Wirtschaft Praxis erschienen.