Recht 06.11.2024
Mit digitalen Behandlungsverträgen rechtlich sicher
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Das Thema Datenschutz hat in den letzten Jahren – insbesondere mit Einführung der ePA – im Praxisalltag an Bedeutung gewonnen. Aufgrund der Tatsache, dass in den Praxen mit sensiblen Gesundheitsdaten der Patienten gearbeitet wird, spielen die Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO eine zentrale Rolle. Ein Verstoß gegen diese Pflichten kann nicht nur zu Bußgeldern, sondern auch zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen führen. Zahnärzte, die auf die ePA zugreifen, müssen sicherstellen, dass sie die Einwilligung ihrer Patienten zur Nutzung der Daten in der ePA korrekt einholen und dokumentieren.
Der digitale Behandlungsvertrag als Lösung
Eine Möglichkeit, sowohl die Transparenz gegenüber den Patienten als auch die Rechtssicherheit zu gewährleisten, ist der Einsatz eines digitalen Behandlungsvertrags. Dieser Vertrag kann vorab online zur Verfügung gestellt werden und soll nicht nur die Behandlung regeln, sondern auch die Patientenaufklärung über die Nutzung der ePA umfassen. So können Patienten vor der Behandlung wichtige Informationen einsehen und den Vertrag sogar im Vorfeld unterzeichnen.
Wann ist ein Behandlungsvertrag notwendig?
Ein Behandlungsvertrag ist insbesondere im privatärztlichen Bereich erforderlich, kann aber auch bei Wahlleistungen im GKV-Bereich eingesetzt werden. Der Vertrag garantiert, dass Patienten über alle Aspekte der Behandlung und den Umgang mit ihren Daten im Rahmen der ePA informiert sind, und bietet so eine rechtliche Absicherung für beide Seiten.
Vorteile des digitalen Behandlungsvertrages:
- Rechtliche Absicherung: Der Vertrag legt die Behandlung und deren Kosten eindeutig fest, was insbesondere bei privatärztlichen Leistungen und Wahlleistungen im GKV-Bereich wichtig ist.
- DSGVO-Konformität: Die Einwilligung zur Datenverarbeitung kann direkt im Vertrag integriert werden, um den Anforderungen der DSGVO gerecht zu werden.
- Effizienz: Patienten können den Vertrag sowie Informationen zur ePA und zum Datenschutz vorab lesen und ausfüllen, was den Ablauf in der Praxis beschleunigt und mögliche Wartezeiten reduziert.
Fazit
Mit der Einführung der ePA wird der Datenschutz noch wichtiger. Zahnärzte sollten daher frühzeitig auf digitale Lösungen wie den digitalen Behandlungsvertrag setzen, um ihre Patienten über die Nutzung der ePA zu informieren und die erforderlichen Einwilligungen DSGVO-konform einzuholen. Dies minimiert das Risiko von Datenschutzverstößen und schafft gleichzeitig Transparenz und Vertrauen bei den Patienten. Um vollständig abgesichert zu sein und Fallstricke zu vermeiden, ist es empfehlenswert, sich bei der konkreten Ausgestaltung rechtlichen Rat einzuholen.
Dieser Beitrag ist in der ZWP Zahnarzt Wirtschaft Praxis erschienen.