Recht 25.03.2026

Kein Schadensersatz ohne Nachbesserung: OLG Köln weist Klage trotz mangelhafter Prothetik ab



Wer wegen mangelhafter prothetischer Leistungen Schmerzensgeld und Schadensersatz geltend machen will, muss dem behandelnden Zahnarzt grundsätzlich zunächst Gelegenheit zur Nachbesserung geben. Das hat das Oberlandesgericht Köln mit Urteil vom 11. März 2026 entschieden und damit eine erstinstanzliche Verurteilung aufgehoben.

Kein Schadensersatz ohne Nachbesserung: OLG Köln weist Klage trotz mangelhafter Prothetik ab

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Im konkreten Fall waren bei einer Oberkieferkronenversorgung Randschlussmängel festgestellt worden. Dennoch wies der Senat die Klage ab, weil der Patient dem Zahnarzt keine ausreichende Möglichkeit zur Nachbesserung eingeräumt hatte. Nach Auffassung des Gerichts gilt dieses Nachbesserungsrecht jedenfalls bei Mängeln zahnprothetischer Leistungen, sofern die Nachbesserung nicht unzumutbar ist oder vom Zahnarzt verweigert wird. Beides sah das OLG hier nicht als gegeben an. Allein der Wunsch des Patienten, nicht mehr in die Praxis zurückzukehren, reichte dem Senat nicht aus. Das Urteil dürfte für vergleichbare Streitigkeiten im Prothetikbereich relevant sein, weil es die Obliegenheit des Patienten betont, Mängel zunächst gegenüber dem Behandler geltend zu machen.

Quelle: OLG Köln, Urteil vom 11.03.2026, Az. 5 U 29/25

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