Recht 20.03.2026
Rechtliches zum KI-Einsatz in der Implantologie
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Das Ergebnis: Arbeitsprozesse werden beschleunigt, die Qualität der Planung und Umsetzung verbessert sich und das Maß an Sicherheit für Ärzteteam und Patient/-innen steigt. Die lückenlose digitale Dokumentation erhöht zudem Transparenz und Vertrauen. Doch mit den neuen technischen Möglichkeiten gehen auch rechtliche Verpflichtungen einher, insbesondere
in puncto Datenschutz, Haftung sowie im Kontext neuer EU-Regulierungen wie der KI-Verordnung.
1. Datenschutz
Beim Umgang mit KI-Anwendungen, die mit sensiblen Patientendaten arbeiten, ist ein besonders hoher Datenschutzstandard gefordert. Bevor die Daten automatisiert verarbeitet werden, muss eine umfassend informierte und dokumentierte Einwilligung der Patient/-innen erfolgen. Die eingesetzten Systeme müssen zudem höchste IT-Sicherheitsstandards erfüllen – insbesondere beim Einsatz externer Dienstleister ist darauf zu achten, dass sämtliche Verträge DSGVO-konform ausgestaltet sind. Grundsätzlich empfiehlt es sich daher, sämtliche Patientendaten ausschließlich innerhalb der EU zu speichern, um sowohl den hohen datenschutzrechtlichen Anforderungen als auch der praktischen Rechtssicherheit Rechnung zu tragen.
2. KI-Verordnung (EU AI Act)
Mit dem Inkrafttreten des AI Act gelten erstmals in ganz Europa einheitliche und verbindliche Regeln für künstliche Intelligenz im Gesundheitswesen. Zu Beginn ist zu klären, ob die eingesetzte Software rechtlich als KI im Sinne der Verordnung einzuordnen ist. Je nach Risiko der jeweiligen Anwendung steigen die Anforderungen an Dokumentation, Transparenz und Kontrollmaßnahmen. Das bedeutet: Je höher das Risiko, desto umfangreicher werden die Pflichten für die Praxis. Zu den grundlegenden Anforderungen gehört auch, dass das Praxisteam regelmäßig im fachgerechten Umgang mit KI-Systemen geschult und über Neuerungen informiert wird. Außerdem muss die Praxis dafür sorgen, dass der Einsatz von KI nachvollziehbar und überprüfbar ist, beispielsweise durch eine klare Dokumentation und regelmäßige Überprüfung der Systeme.
3. Haftung und Patientenaufklärung
Die ärztliche Verantwortung bleibt auch im KI-Zeitalter zentral: KI-Systeme können die medizinische Entscheidung unterstüt-
zen, aber die letztendliche Verantwortung trägt weiterhin der Behandler. Deshalb ist eine sorgfältige Auswahl geeigneter Sys-
teme und die fortlaufende Überprüfung ihrer Zuverlässigkeit essenziell. Patient/-innen müssen transparent über den KI-Einsatz informiert und entsprechende Einwilligungen eingeholt werden. Auch die Verträge mit KI-Anbietern sollten klare Haftungsregelungen enthalten. Nicht zuletzt sollte der eigene Berufshaftpflichtschutz regelmäßig mit Blick auf KI-bezogene Risiken überprüft werden.
4. Schulung des Praxisteams
Der professionelle, rechtssichere Einsatz von digitalen Systemen und KI-Anwendungen setzt eine regelmäßige Weiterbildung aller Mitarbeitenden voraus. Dies ist nicht nur ein rechtliches Erfordernis, sondern bildet die Grundlage für einen sicheren und souveränen Umgang mit den neuen Technologien.
Fazit
tion, Haftung und Mitarbeiterschulung. Wer heute proaktiv in rechtssichere Strukturen investiert und sein Team kontinuierlich schult, legt das Fundament für eine zukunftssichere und innovative Zahnarztpraxis.