Recht 13.09.2024

Patienten selektieren – auch im Verkaufsfall wichtig



Patienten selektieren – auch im Verkaufsfall wichtig

Foto: mpact Photography­ – stock.adobe.com

Wie wichtig eine vorausschauende und informierte Planung der Zukunft einer Praxis ist, zeigt das folgende Beispiel: Frau Dr. Gutmütig möchte ihre Zahnarztpraxis langfristig für den Verkaufsfall vorbereiten. An die Rente denkt sie noch nicht, doch möchte sie nun entsprechende Vorkehrungen treffen. Denn auf einer Fortbildung hat sie gehört, dass man bereits fünf bis zehn Jahre vor dem geplanten Verkauf vorbereitende Maßnahmen ergreifen sollte. Die Praxis hat einen Schwerpunk in der Seniorenzahnmedizin und sie fragt sich, ob sie hierbei Besonderheiten beachten muss.

Frau Dr. Gutmütig fragt ihren Steuerberater beim Jahresabschlussgespräch, wie sie sich nun verhalten soll. Dieser stellt ihr zunächst verschiedene Modelle vor, wie z. B.:

  • Beteiligung/Aufnahme des in der Praxis angestellten Zahnarztes; einmal ohne direkte finanzielle Beteiligung und einmal mit
  • MVZ-Gründung als langfristige Exit-Planung
  • Gründung einer überörtlichen Kooperation mit einer in der Nähe gelegenen Praxis
  • Praxisverkauf an den in der Praxis angestellten Zahnarzt oder einen Dritten

Außerdem rät der Steuerberater der Mandantin, die Patienten nach den folgenden Kriterien zu selektieren:

  • Alter 
  • Geschlecht
  • Einzugsgebiet/Wohnort
  • Dauer der Patientenbeziehung
  • Versicherungsstatus (Kasse/privat)

Bei der Selektion fällt nun auf, dass 80 Prozent der Patienten über 65 Jahre sind. Der Steuerberater meint, dass – wenn es um die Frage des Praxiswertes geht – dies zu berücksichtigen sei. Außerdem hätte dies, so der Berater, eher positive Auswirkungen auf den Praxis­wert. Vor allem dann, wenn die Inhaberin den Praxisschwerpunkt beibehält, den Privatanteil weiter hochhält (derzeit liegt er bei 60 Prozent) und die Zahn­ersatzbehandlungen in der Praxis weiter ausbaut.

Nach dieser wichtigen Beratung vereinbart die Praxis­inha­be­rin einen Termin mit ihrem Rechtsanwalt, der ihr die verschiedenen, von ihrem Steuerberater genannten Modelle, rechtlich näher darstellt.

Dieser Beitrag ist in der ZWP Zahnarzt Wirtschaft Praxis erschienen.

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