Recht 06.08.2024
Ein Überblick: Steuern sparen in der Familienstiftung?
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Viele unternehmerische Zahnärzte überlegen, wie sie ihre Praxis in eine Holding-Struktur eingliedern können, und stoßen dabei immer wieder an berufsrechtliche Grenzen. Gleichzeitig besteht der Wunsch nach finanzieller Sicherheit – gerade in Krisenzeiten mit ungewisser Zukunft. Die Errichtung einer Familienstiftung kann dabei ein Weg sein, das Vermögen der Familie zu schützen.
Familienstiftung – was ist das überhaupt?
Der Bundesfinanzhof (BFH) definiert wie folgt: Eine Familienstiftung liegt vor, wenn es der Familie nach der Satzung ermöglicht wird, das Stiftungsvermögen, soweit es einer Nutzung zu privaten Zwecken zugänglich ist, zu nutzen und die Stiftungserträge an sich zu ziehen. Mit anderen Worten: Die Familie soll also von der Stiftung finanziell profitieren.
Steuerliche Vorteile
Wenn eine Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH) Ausschüttungen an eine Familienstiftung ausgibt, werden diese nur mit 0,75 % versteuert. Voraussetzung ist, dass diese mit 10 % oder mehr beteiligt ist.
Darüber hinaus werden Gewinne aus Aktienhandel ebenfalls nur mit 0,75 % besteuert. Im Vergleich: Die übliche Abgeltungssteuer beträgt – je nach Bundesland und Kirchensteuer – zwischen 26,375 und 27,995 %. Alle anderen Kapitaleinkünfte, wie Zinsen o. Ä., werden mit 15,825 % besteuert.
Achtung: Erbersatzsteuer
Zu beachten ist die Erbersatzsteuer: Alle 30 Jahre fällt automatisch Erbschaftssteuer an, weil der Gesetzgeber alle 30 Jahre einen Erbfall fingiert.
Keine Wegzugbesteuerung
Die Wegzugbesteuerung nach § 6 AStG kann vermieden werden, wenn Anteile an einer GmbH an eine Stiftung übertragen werden.
Fazit
Dieser Tipp soll lediglich einen ersten Überblick über das Thema Stiftung geben. Gerade im Praxisalltag gehen komplexe Beratungsthemen oft unter und werden aus Zeitgründen verschoben. Hier sollte – zum Wohl der Familie – priorisiert werden.
Dieser Beitrag ist in der ZWP Zahnarzt Wirtschaft Praxis erschienen.