Recht 28.03.2017

Praktikanten steht schriftlicher Vertrag zu

Praktikanten steht schriftlicher Vertrag zu

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Praktikanten haben Anspruch darauf, vor Beginn ihrer Hospitanz einen schriftlichen Vertrag zu bekommen.

Der Arbeitgeber muss darin festhalten, ob und wie viel Geld sie bekommen. Das sei im Nachweisgesetz festgelegt, erklärt Florian Haggenmiller, Bundesjugendsekretär des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB). Neben dem Beginn und der Dauer des Praktikums müssen im Vertrag auch die Arbeitszeit und die Kündigungsvoraussetzungen stehen.

Quelle: dpa

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