Recht 15.07.2015
Privates Surfen am Arbeitsplatz ist kein Kavaliersdelikt
Mitarbeiter sollten es sich zweimal überlegen, ob sie am Arbeitsplatz privat im Netz surfen. „Das kann richtig Ärger geben bis hin zur fristlosen Kündigung“, sagt Michael Eckert, Mitglied im Vorstand des Deutschen Anwaltvereins. Denn wer während der Arbeitszeit Privates erledigt, begeht einen Arbeitszeitbetrug.
Der Arbeitgeber bezahle Mitarbeiter dafür, dass sie seine Angelegenheiten erledigen und nicht die eigenen. Um auf der sicheren Seite zu sein, klären sie deshalb besser vor der privaten Nutzung am Arbeitsplatz, ob kurze private E-Mails in Ordnung sind.
Das Bundesarbeitsgericht verhandelt derzeit über die Kündigung eines Angestellten. Er musste gehen, weil bei seinem Arbeitgeber zuhauf Raubkopien von elektronischen Büchern, Musik und Filmen gezogen wurden.
Quelle: dpa
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