Recht 09.07.2026

OVG konkretisiert Voraussetzungen für Berufsunfähigkeitsrente bei Zahnärzten



Berufsunfähigkeit ist nicht gleich Berufsunfähigkeit. Während private Versicherungen häufig mit einem prozentualen Grad der Einschränkung arbeiten, gelten für die berufsständischen Versorgungswerke eigene Maßstäbe. Wie diese im Einzelfall anzuwenden sind, hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht nun näher konkretisiert.

OVG konkretisiert Voraussetzungen für Berufsunfähigkeitsrente bei Zahnärzten

Foto: ndostock – stock.adobe.com

Wann gilt eine Zahnärztin oder ein Zahnarzt im Sinne des berufsständischen Versorgungswerks als berufsunfähig? Mit dieser Frage hat sich das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in einem aktuellen Urteil (Az. 8 LB 64/24) befasst. Im Mittelpunkt stand die Auslegung der Satzung des Altersversorgungswerks der Zahnärztekammer Niedersachsen und die Frage, welche zahnärztlichen Tätigkeiten bei der Prüfung einer Berufsunfähigkeit zu berücksichtigen sind. Im konkreten Fall gab das Gericht der Klage einer Zahnärztin statt und sprach ihr eine Berufsunfähigkeitsrente zu.

Den Volltext der Entscheidung mit den ausführlichen Entscheidungsgründen stellt das Niedersächsische Landesrecht (VORIS) zur Verfügung.

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