Recht 16.07.2013
Zahnarzt darf mit Vorher-Nachher-Abbildungen werben
Bildliche Darstellungen nur bei
missbräuchlicher, abstoßender oder irreführender Abbildung von
Veränderungen des menschlichen Körpers verboten
Das Oberlandesgericht Celle hat
entschieden, dass es Zahnärzten nach der Änderung des
Heilmittelwerbegesetzes gestattet ist,
Vorher-Nachher-Abbildungen über zahnmedizinische Behandlungen in
Anzeigen zu veröffentlichen. Ein Verbot für das Zeigen von
Vorher-Nachher-Abbildungen besteht nur noch bei der bildlichen
Darstellung von missbräuchlichen, abstoßenden oder irreführenden
Abbildungen über Veränderungen des menschlichen Körpers aufgrund
von Krankheiten oder Schädigungen.
Das ausführliche Urteil gibt's hier.
Quelle: www.kostenlose-urteile.de