Recht 18.05.2015

Zwei Drittel der Arbeitsgerichtsverfahren enden mit Vergleich

Zwei Drittel der Arbeitsgerichtsverfahren enden mit Vergleich

Foto: © Gerhard Seybert - Fotolia

Zwei Drittel der Verfahren vor den hessischen Arbeitsgerichten sind im Jahr 2014 mit einem gerichtlichen Vergleich geendet. Die durchschnittliche Verfahrensdauer lag nach Angaben des Statistischen Landesamtes von Donnerstag bei etwas mehr als drei Monaten. Gestritten wurde vor allem wegen Kündungen und Arbeitsentgelten.

Knapp 29 700 Klagen seien 2014 bei den Arbeitsgerichten neu eingereicht worden und damit rund fünf Prozent weniger als im Jahr zuvor. Die Zahl der erledigten Klagen lag nach Angaben der Wiesbadener Behörde mit knapp 30 200 um gut drei Prozent unter dem Vorjahresniveau.

Quelle: dpa

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