Recht 30.03.2015
Rückruf aus dem Urlaub ist in der Regel unzulässig
In der Abteilung ist Not am Mann, und auf einmal beordert der Chef Mitarbeiter aus dem Urlaub zurück: So einer Anweisung müssen Arbeitnehmer in der Regel nicht nachkommen.
Die Anweisung verstößt gegen zwingendes Arbeitnehmerschutzrecht und ist deshalb unwirksam. Eine Ausnahme gilt lediglich für Extremfälle wie Katastrophen. Darauf weist die Arbeitnehmerkammer Bremen in einer neuen Broschüre hin. Wird der Mitarbeiter zum Beispiel bei einer Flut für Notarbeiten dringend gebraucht, muss er seinen Urlaub unterbrechen.
Quelle: dpa