Statements 02.02.2015
Praxishygiene – eine unendliche Geschichte
Statement von Dr. Mathias Wunsch, Präsident der Landeszahnärztekammer Sachsen
Zu Beginn des Jahres 2014 berichtete ich Ihnen, liebe Kollegen, über die Ergebnisse unserer MAZI-Studie. Diese brachte den wissenschaftlichen Nachweis, dass eine manuelle Aufbereitung von zahnärztlichen Übertragungsinstrumenten reproduzierbar möglich ist. Damit konnten wir die Argumente derer entkräften, für die eine manuelle Aufbereitung per se schlecht ist. Es blieb jedoch noch ein schweres Stück Arbeit, die Aufsichtsbehörden der Länder dazu zu bringen, die Ergebnisse der Studie zu akzeptieren.
Zur Klärung offener Fragen haben wir uns, vonseiten der BZÄK, mit Vertretern des Robert Koch-Instituts getroffen, denn das RKI hatte das Studiendesign vorab begutachtet und ist maßgeblich an der Erstellung von Empfehlungen für die Aufbereitung von Medizinprodukten beteiligt. In dem Gespräch wurde deutlich, dass das RKI einer manuellen Aufbereitung von Medizinprodukten grundsätzlich offen gegenübersteht. Voraussetzung dafür ist die Validierung des Prozesses und die Vorlage von Standardarbeitsanweisungen. Für die Aufbereitung von zahnärztlichen Übertragungsinstrumenten wurde diese Aufgabe auf Grundlage der MAZI-Studie erfüllt. Die Musterarbeitsanweisungen, Vorschläge für die Schulung des Personals und die Überprüfung der Reinigung sind über die Homepage der BZÄK abrufbar und müssen nur noch auf die individuellen Praxisgegebenheiten abgestimmt werden.
Bei dem Treffen mit dem RKI kam aber noch ein ganz anderer Aspekt zur Sprache, der uns in der täglichen Arbeit weiterhin unnötig belasten wird. Die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz (ZLG) erarbeitet in verschiedenen Arbeitskreisen Handlungsanweisungen für die Aufsichtsbehörden. Diese Empfehlungen werden fast immer einstimmig verabschiedet. Nun könnte man ja denken, dass damit die Länder an diese Beschlüsse gebunden sind. Dem ist aber bei Weitem nicht so. Ermöglicht wird dies durch den Föderalismus in unserem Land. Jede Aufsichtsbehörde kann selbst entscheiden, wie die Handlungsempfehlungen der ZLG umgesetzt werden.
Ich finde, gerade im Bereich der Hygiene und der Aufbereitung von Medizinprodukten sollten einheitliche Vorschriften im gesamten Bundesgebiet gelten, die den Praxen vor Ort auch die Möglichkeit der Umsetzung und Einhaltung ermöglichen. Wir alle wissen, dass die gestiegenen Anforderungen im Bereich der Hygiene auch immense Kosten für die Praxen verursachen. Eine wissenschaftliche Studie des IDZ wird die Ausgabenentwicklung der letzten Jahre untersuchen. Eine erste Hochrechnung geht davon aus, dass die Kosten auf diesem Gebiet für eine Einzelpraxis seit 2006 um fast 40 Prozent gestiegen sind. Hier ist jetzt die Politik gefragt. Es müssen Lösungen gefunden werden, um die Praxen durch diese Kostensteigerungen nicht in den finanziellen Ruin zu treiben.
Eine Möglichkeit sehe ich darin, den gesamten Aufbereitungsprozess als eine Einheit zu betrachten und diesen insgesamt zu validieren. Dieses Verfahren vereinfacht sehr vieles, spart Zeit und Geld für die Praxen. Es erscheint auch wesentlich sinnvoller, den Gesamtprozess zu betrachten, als nur der Validierung der einzelnen Geräte hinterherzujagen. Hier hat sich bereits ein Markt etabliert, dessen Nutznießer davon gut leben können. Nichts ist einfacher, als mit der Angst der Beteiligtenzu spielen. Es ist an der Zeit, dass die Politik bereit ist, neue, sinnvolle Wege mit uns gemeinsam zu gehen.