Statements 28.02.2011

Stichtag am 31. Dezember 2010!



Stichtag am 31. Dezember 2010!

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Es ist soweit: die Vierjahresfrist für die Einführung interner QM-Systeme läuft ab. Was passiert danach? Wie viel Zeit haben Sie noch für die Umsetzung? Wie werden ab 2011 die Überprüfungen aussehen? Welche Sanktionen wird es geben? Themen, mit denen Sie sich spätestens jetzt auseinandersetzen sollten.

Am 17. November 2006 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine Qualitätsmanagement-Richtlinie ver­abschiedet, die Zahnärzte verpflichtet, bis Ende 2010 ein QM-System einzuführen und sukzessive zu optimieren. Ab Januar 2011 wird die KZV jährlich zwei Prozent zufällig ausgewählter Zahnärzte zu einer schriftlichen Dokumentation auffordern. Im Zuge dessen müssen ein „Berichtsbogen“ sowie eine „Erklärung gemäß § 6 der QM-Richtlinie“ ausgefüllt und an die KZV zurückgesendet werden. Damit bestätigen die Zahnärzte verbindlich, dass sie ihrer Verpflichtung zur Einführung und Weiterentwicklung eines QM nachgekommen sind oder auch nicht.

In der ersten Überwachungsphase wird die KZV Ihrer Praxis keinen Besuch abstatten. Zunächst wird man sich allein auf die schriftliche Befragung konzentrieren und die Ergebnisse auswerten. Sicher ist, dass es derzeit keine Sanktionen für Zahnarztpraxen gibt, die noch kein QM-System haben. Sicher ist jedoch auch, in Zukunft wird es Sanktionen geben! Entscheidend ist daher, dass Sie zumindest mit der Einführung begonnen haben sollten, nicht dass sämtliche Elemente zum Stichtag umgesetzt wurden. Falls Sie also noch nicht über ein QM-System verfügen, kümmern Sie sich bitte schnellstmöglich darum. Keine Praxis hat nämlich ein Interesse an der Zwangseinführung eines QM-Systems gemäß DIN-Norm EN ISO 9001:2008. Genau das dürfte aber die Folge sein, wenn die Mehrheit der Zahnärzte nicht eigenverantwortlich vorgesorgt haben sollte. Dann würde die Überprüfung der zahnärztlichen Praxen in die Hände staatlich akkreditierter Zertifizierungsgesellschaften gelegt. Neben dem Verlust der Unabhängigkeit kämen damit hohe Kosten auf die Zahnärzteschaft zu. Bitte lassen Sie es nicht so weit kommen. Bedenken Sie: Qualitätsmanagement ist eine sinnvolle Investition, die am Ende Geld bringen und nicht kosten soll. Führen Sie daher noch jetzt ein QM-System ein, auch wenn die Frist am 31. Dezember 2010 ausläuft.

Gehen Sie diese Herausforderung mit Bedacht an. Besonders wichtig ist die Auswahl eines geeigneten QM-Handbuches. Nehmen Sie hierzu mehrere unter die Lupe und prüfen Sie, welches für Sie das beste ist. Ein QM-Handbuch sollte z.B. maximal 200 Euro kosten. Auch Ihre KZV hilft Ihnen gerne weiter – schließlich ist sie es, die in den Praxen prüfen wird, ob die QM-Systeme vorschriftsmäßig eingeführt und umgesetzt wurden.

Vertrauen Sie daneben jedoch auch Beratungsgesellschaften, die seit Langem im Gesundheitswesen tätig sind und über große Kompetenz im Bereich QM verfügen. So wie ein Patient sich darauf verlassen kann, dass ein erfahrener Zahnarzt eine gute Zahnmedizin praktiziert, können Sie als Zahnarzt sich auch auf einen erfahrenen QM-Berater verlassen, der in Ihre Praxisorganisation das optimale QM-System einführt.

Schöne Weihnachten und einen guten Start in das neue (QM-)Jahr wünscht Ihnen Christoph Jäger!


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