Statements 14.09.2017
Werden Endodontie und Zahnerhaltung Gegensätze?
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Ein Statement von Dr. Mathias Wunsch, Präsident der Landeszahnärztekammer Sachsen, zum Thema Zahnerhaltung.
Natürlich nicht, wird jeder Zahnmediziner antworten. Wurzelbehandlungen dienen dazu, Zähne zu erhalten und sind damit Teil der Zahnerhaltung. Doch kommen moderne Endodontie und Zahnerhaltung nach Regeln der GKV zusammen, wird es zunehmend schwieriger.
Wie in der ganzen Zahnmedizin wurden bei der endodontischen Behandlung gewaltige Qualitätssprünge gemacht. Wir haben heute bessere Behandlungsmöglichkeiten als je zuvor: Die Einführung von Mikroskopen hat uns völlig neue Welten eröffnet. Sie machen es möglich, noch den letzten Wurzelkanal eines Zahnes zu erkennen, zu erreichen und zu behandeln. Aber oft erleben wir, dass Zähne die nach BEMA eigentlich einen, zwei oder maximal drei Wurzelkanäle haben dürfen, sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben halten. Selbst im Frontzahnbereich sind zwei Kanäle keine Besonderheit. Durch moderne Methoden ist es möglich, gerade diese Zähne auf lange Sicht zu erhalten. Oft hängt vom Erhalt eines Zahnes auch die weitere prothetische Versorgung ab.
Ein anderer wichtiger Aspekt ist die Revision von endodontisch vorbehandelten Zähnen. Hier sieht der BEMA überhaupt keine vernünftigen Behandlungsschritte vor, obwohl sich Möglichkeiten der langfristigen Zahnerhaltung gerade im Hinblick auf prothetische Therapiemittel ergeben. Noch ein Beispiel, das uns allen in der praktischen Tätigkeit widerfahren kann: die Via falsa. Halten wir uns an die GKV, ist die Extraktion das Mittel der Wahl. Dabei schafft die moderne Endodontie hier Abhilfe, und ein Verschluss der Via falsa ist genauso möglich, wie der damit verbundene Zahnerhalt. Die Versorgung nach „Kassenregeln“ richtet sich häufig nicht nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft, sondern macht Kompromisse. Das ist zu einem gewissen Grad auch notwendig, denn wir alle wollen in Zukunft ein bezahlbares Gesundheitssystem haben. Dennoch sehen wir bei der Endodontie jeden Tag in unseren Praxen, wie Forschungsstand und Versorgungsrealität auseinanderdriften. Nimmt man den BEMA zur Hand und hält sich an die bekannte Forderung, „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ zu arbeiten, dann ist man beim Kapitel Endo schnell frustriert. Wenn aktuelle zahnmedizinische Standards nicht von den Kassen getragen werden, müssen wir auf die private Gebührenordnung zurückgreifen und den GKV-Versicherten zum Privatpatienten deklarieren. Ist dies nicht möglich, bleibt unter diesen Kautelen oft nur die Extraktion als letztmögliche Behandlungsvariante übrig. Das ist keine Zahnerhaltung!
Bei unserem Handeln haben wir immer das Wohl unserer Patienten im Blick. Wir wissen aber, dass dies aufgrund der möglicherweise damit verbundenen Kosten für den Patienten nicht immer möglich ist. Ob sich daran etwas ändert oder nicht, wir sind alle aufgefordert, mit unseren Patienten die Möglichkeiten der modernen Zahnerhaltung zu besprechen. Die verschiedenen Versorgungsvarianten müssen dem Patienten erläutert sowie Vor- und Nachteile erklärt werden. Danach kann er selbstbestimmt entscheiden, welche Therapievariante er bevorzugt. Nutzen wir die Möglichkeiten der modernen Zahnerhaltung, ohne dabei den Blick für eine wirtschaftliche Praxisführung zu verlieren. Dazu wünsche ich uns allen den nötigen Mut sowie das unserem Berufsstand innewohnende Selbstvertrauen.
Das Statement ist in der ZWP Zahnarzt Wirtschaft Praxis – 7+8/2017 erschienen.