Branchenmeldungen 31.03.2017
Zahnunfall: 1.000 neue Zahnrettungsboxen für Schulen
Mit sogenannten Zahnrettungsboxen statten die Zahnärztekammer und die Techniker Krankenkasse (TK) bereits zum vierten Mal Schulen in Sachsen-Anhalt aus. Erstmals geschieht dies in Kooperation mit dem Bildungsministerium des Landes Sachsen-Anhalt, so dass in diesem Jahr insgesamt rund 1.000 Grund- und Sekundarschulen sowie Förderschulen im Bundesland von der Aktion profitieren.
In einer Zahnrettungsbox- einem Glas mit spezieller Nährlösung - können ausgeschlagene Zähne, beziehungsweise abgebrochene Zahnteile, nach einem Unfall so aufbewahrt werden, dass sie überlebensfähig bleiben und bestenfalls replantiert, also vom Zahnarzt wieder eingesetzt werden können. Dies verbessert die Heilungschancen betroffener Zähne erheblich. Da die Lösung eine Haltbarkeit von maximal drei Jahren hat, müssen nicht benötigte Zahnrettungsboxen in entsprechenden Zeitabständen ausgetauscht werden.
In der Sekundarschule "Am Fliederweg“ gaben Bildungsminister Marco Tullner, Kammerpräsident Dr. Carsten Hünecke sowie Jens Hennicke, Leiter der TK-Landesvertretung Sachsen-Anhalt, am Montag gemeinsam den Startschuss für die Verteilung der kleinen Gläschen in der Saalestadt sowie der Region Halle.
Von den vor drei Jahren an rund 600 Grundschulen des Landes ausgeteilten Zahnrettungsboxen sind 50 Stück zum Einsatz gekommen. Unfallort war in rund der Hälfte der Fälle der Schulhof (54 Prozent), gefolgt vom Schulhaus (30 Prozent) und der Turnhalle (acht Prozent). Vier von fünf Unfällen (80 Prozent) passierten in der Pause. Nur drei Mal gab es einen Unfall im Sportunterricht (sechs Prozent). In Mitleidenschaft gezogen wurden nach Einschätzung der Schulen insgesamt 56 Zähne. Ein Fünftel davon (20 Prozent) wurden ausgeschlagen, bei den anderen brachen Teile ab. Betroffen waren erwartungsgemäß vor allem die oberen Frontzähne (84 Prozent), seltener die unteren Frontzähne (14 Prozent).
Ohne die sachgemäße Handlungsweise in der Schule – Suchen des Zahnes beziehungsweise Zahnteiles, sofortige Lagerung in der Zahnrettungsbox und Aufsuchen des Zahnarztes – hätten die betroffenen Kinder aufwändige Sanierungsmaßnahmen erdulden müssen. Bei einem ausgeschlagenen und nicht wieder replantierten bleibenden Zahn lautet die Alternative entweder, den Lückenschluss mit kieferorthopädischen Maßnahmen herbeizuführen, oder mit Hilfe einer Klebebrücke den fehlenden Zahn so lange zu ersetzen, bis nach Abschluss des Gebisswachstums ein Implantat möglich ist. Ein abgebrochenes Zahnstück lässt sich in der Regel mit speziellem Material wieder ankleben. Der Zahn kann, gut gepflegt, so ein Leben lang erhalten bleiben.
Quelle: Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt