Branchenmeldungen 13.06.2018
Arbeitnehmer dürfen Kollegen ihr Gehalt verraten
Das Gehalt ist unter Kollegen oft ein Tabuthema. Wer trotzdem darüber reden will, darf es aber in der Regel tun - selbst dann, wenn der Arbeitsvertrag es verbietet.
Solche Verschwiegenheitsverpflichtungen sind meistens unwirksam, erklärt der Rechtsschutz des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB). Deshalb müssen sich Arbeitnehmer auch nicht daran halten und können Kollegen zumindest verraten, was sie selbst verdienen.
Das gilt nur dann nicht, wenn das Gehaltsgefüge eines Unternehmens als Betriebsgeheimnis gilt. Das ist den Angaben nach aber eine Ausnahme.
Quelle: dpa