Branchenmeldungen 31.05.2017
„Arzt für Zahnmedizin“ ist keine gültige Berufsbezeichnung
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Weil Zahnarzt zu langweilig und „Arzt für Zähne“ nicht in sein Logo passte, hat sich ein Dentist aus dem Donautal die Bezeichnung „Arzt für Zahnmedizin“ einfallen lassen und für seine Eigenwerbung verwendet.
Da dies keine gültige Berufsbezeichnung ist und beim Patienten falsche Vorstellungen hervorrufen könnte, wurde der Zahnarzt jetzt wegen Titelmissbrauch verurteilt.
Praxismarketing ist wichtig und besonders effektiv, wenn es kreativ ist. Mit seiner Kreativität ist ein Zahnarzt jetzt aber zu weit gegangen, als er sich selbst für sein neues Logo den Titel „Arzt für Zahnmedizin“ gab. Da dies eine irreführende Berufsbezeichnung ist, die beim Patienten suggerieren könnte, dass der Mediziner sowohl Arzt als auch Zahnarzt ist, hat ihn das Amtsgericht Tuttlingen jetzt wegen Titelmissbrauchs verurteilt. 3.600 Euro kostet den Zahnarzt nun seine kreative Idee.
Mit dem Urteil will sich der Mediziner allerdings nicht zufriedengeben, er möchte nun in Berufung gehen. Er vermutet, dass ihn jemand absichtlich bei der Zahnärztekammer angeschwärzt hat, denn diese weiß bereits seit 2009 von seiner Werbemaßnahme und unternahm damals nichts. Diesmal erfolgte die Anzeige anonym.
Quelle: schwaebische.de