Recht 01.12.2016

Zahnärztin haftet für Titelvergabe durch Dritte



Zahnärztin haftet für Titelvergabe durch Dritte

Foto: © Wolfilser – fotolia.com

Eine Hamburger Zahnärztin wurde im Internet ohne ihr Zutun mit den Graden „Dr. med. dent“ und „Dr. dent“ betitelt, obwohl sie nicht promoviert hat, und wurde dafür vom Landgericht Hamburg verurteilt. Ihr drohen bis zu 250.000 Euro Strafe, wenn sie nicht dafür sorgt, dass die Titel vor ihrem Namen aus dem Internet verschwinden.

Die Wettbewerbszentrale wurde auf das Problem aufmerksam und wies die Zahnärztin mehrmals darauf hin, dass sie z.B. auf dem Bewertungsportal jameda als „Dr. med. dent“ gelistet wird. Auch andere Portale wiesen die Zahnmedizinerin mit Doktortitel aus. Sie selbst benutzte ihn allerdings nie. Die Daten kamen bereits falsch aus Adressdatenbanken, aus denen die Portale ihre Informationen beziehen.

Nachdem die Zahnärztin nicht auf die Mahnungen der Wettbewerbszentrale reagierte, wurde gegen sie Klage wegen Wettbewerbswidrigkeit eingereicht. Das Landgericht Hamburg musste sich daraufhin mit dem Fall befassen und hat der Wettbewerbszentrale recht gegeben. Die Begründung lautet: „Sie haftet für die streitgegenständlichen irreführenden Einträge im Internet jedoch als Täterin durch pflichtwidriges Unterlassen.“

Die Zahnärztin ist demnach nicht für die Titelvergabe durch Dritte haftbar zu machen, da sie aber von den Falschangaben wusste und nicht dagegen vorging, drohen ihr jetzt bis 250.000 Euro Strafe oder sechs Monate Haft. Laut dem Urteil hat sie dafür Sorge zu tragen, dass die Titel „Dr. med. dent.“ und „Dr. dent.“ nicht weiter verwendet werden, solange sie nicht nachweislich promoviert hat.

Das gesamte Urteil gibt es hier

Quelle: apotheke-adhoc.de

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