Branchenmeldungen 29.01.2026

BZÄK: Berufsanerkennung erleichtern, ohne auf Patientenschutz zu verzichten

BZÄK – Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) begrüßt das Ziel der Bundesregierung, Anerkennungsverfahren in den Heilberufen schneller und effizienter zu gestalten.

BZÄK: Berufsanerkennung erleichtern, ohne auf Patientenschutz zu verzichten

Foto: Prostock-studio – stock.adobe.com

Entsprechend hat sie sich in der gestrigen Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestags zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen geäußert – Reformvorhaben dürfen aber nicht auf Kosten der Patientensicherheit oder der Qualität der zahnärztlichen Versorgung gehen.

„Für eine Beschleunigung der Verfahren ist es sachgerecht, die Verfahren in den einzelnen Heilberufen differenziert zu gestalten. Für die Zahnmedizin ist es sinnvoll, ausnahmslos auf die Kenntnisprüfung zu setzen, nicht nur als Regelfall. Ein Herabsenken der Prüfqualität ist dann nicht zu erwarten, wenn gleichzeitig sichergestellt wird, dass auch zukünftig für das Verfahren erforderliche Unterlagen auf Echtheit, Plausibilität und Referenz überprüft werden, bevor eine Kenntnisprüfung abgelegt werden kann. Leider schweigt der Entwurf zu dieser zentralen Frage und verweist auf noch kommende Rechtsverordnungen“, erklärt Dr. Ralf Hausweiler, Vizepräsident der BZÄK.

Die von der Regierung geplante Alternative der Gleichwertigkeitsprüfung nach Aktenlage hat sich in der Praxis für die Zahnmedizin als untauglich erwiesen. Bereits der Bundesrat hat insoweit richtig festgestellt, dass der Verwaltungsaufwand dabei in der Zahnmedizin zu hoch ist, zu lange dauert und nahezu ausschließlich zu negativen Ergebnissen für die Antragstellenden führt.

Die BZÄK verwies in der Anhörung in diesem Zusammenhang auch darauf, dass eine Überprüfung der für die Berufsausübung erforderlichen Sprachkenntnisse vor einer Kenntnisprüfung erfolgen muss. Diese sind nicht nur Voraussetzung für die Kenntnisprüfung selbst, sondern elementarer Bestandteil der zahnärztlichen Berufsausübung. Äußerst kritisch sieht die Bundeszahnärztekammer auch das Vorhaben der Regierung, einen partiellen Berufszugang zur Zahnheilkunde einzuführen. Dafür besteht kein praktischer Bedarf. Gleiches gilt für beabsichtigte Härtefallregelungen für den Berufszugang.

Stellungnahme von BZÄK und KZBV zum Referentenentwurf des Gesetzes

Mehr News aus Branchenmeldungen

ePaper