Branchenmeldungen 15.01.2026

„Ein Versorgungswerk sollte und durfte sein Geld so nicht anlegen“



Für 11.000 Zahnärzte der Regionen Berlin, Brandenburg und Bremen ist die eigene Altersversorgung zur Katastrophe geworden. Denn seit Herbst letzten Jahres steht fest: Das Versorgungswerks der Zahnärztekammer Berlin (VZB) ist mit ihren Einzahlungen unverantwortlich umgegangen, hat damit schräge Investitionen getätigt und so die Anlagen in hohe Verluste gefahren. Wie konnte das passieren? Thomas Schieritz, neuer Vorsitzender des Verwaltungsausschusses des VZB, steht uns dazu Rede und Antwort.

„Ein Versorgungswerk sollte und durfte sein Geld so nicht anlegen“

Foto: Goutam – stock.adobe.com/ KI-generiert

Herr Schieritz, Presseberichten zufolge umfassen die Vermögensverluste schätzungsweise eine Höhe von 1,1 Milliarden Euro. Gibt es aus Ihrer Sicht noch das Risiko, dass sich das Minus weiter erhöht?

Offiziell wurden zuletzt rund 2,2 Milliarden Anlagevermögen in der Bilanz 2023 ausgewiesen. Wir wissen heute: Tatsächlich hätten die Buchwerte vieler Beteiligungen und Ausleihungen längst abgeschrieben werden müssen.

Wir müssen derzeit mit einem Verlust von rund der Hälfte des Anlagevermögens rechnen – also etwa 1,1 Milliarden Euro zum Stichtag 31.12.2024. Die vollständige Neubewertung aller Beteiligungen durch Sachverständige ist derzeit noch nicht abgeschlossen, daher wäre es spekulativ, über mögliche höhere Verluste zu sprechen – es handelt sich um vorläufige Schätzungen. Das abschließende Ergebnis wird voraussichtlich im ersten Quartal 2026 vorliegen.

Sie bezeichnen die frühere Anlagepraxis als „unzulässig, unvernünftig und strukturell fehlgesteuert“. Welche konkreten Versäumnisse sehen Sie beim früheren Verwaltungsausschuss und welche Lehren ziehen Sie daraus für die künftige Governance des VZB?

Ganz grundlegend muss man sagen: Ein Versorgungswerk sollte und durfte sein Geld so nicht anlegen. Die Investitionen der Vergangenheit widersprachen häufig sowohl den VZB-Richtlinien als auch dem Landes- und Bundesrecht. Sie waren also schon formal unzulässig, darüber hinaus aber auch höchst unvernünftig. Zudem kam es offenbar auch zu massiven Interessenkonflikten. Derzeit laufen strafrechtliche Ermittlungen unter anderem wegen des Verdachts der Untreue und der besonders schweren Korruption.

Statt das Geld sinnvoll breit gestreut und liquide anzulegen, flossen ab 2013 hohe Summen in einzelne Firmen und spezielle Immobilienprojekte. Außerdem hat das Versorgungswerk viele Kredite vergeben – oft ohne genügend Zinsen zu verlangen und ohne die Sicherheiten einzufordern, die nötig wären. Die meisten der Investments waren von Anfang an derart konstruiert, dass sie nie eine realistische Chance hatten, jemals Rendite abzuwerfen.

Das VZB wird künftig wieder regelkonform, sinnvoll und seriös investieren: Dafür zu sorgen, das ist unsere Aufgabe. Klar ist: Die Kontrolle hat in der Vergangenheit offenbar nicht funktioniert. Derzeit arbeiten wir aber an besseren Strukturen. Denn ein solcher Skandal darf nie wieder passieren. Wir brauchen mehr unabhängige Kompetenz bei den Entscheidungen und den Kontrollen – unter anderem deshalb hat das VZB bereits eine dafür wesentliche Satzungsänderung einstimmig verabschiedet.

Wenn Teile der Investments aus Ihrer Sicht gegen Richtlinien sowie Landes- und Bundesrecht verstoßen haben, wie erklären Sie sich, dass die zuständige Senatsverwaltung offenbar keine Einwände erhoben hat? Sehen Sie hier auch ein Versagen der Fachaufsicht?

Es spricht vieles dafür, dass über einen längeren Zeitraum hinweg ein systemisches Aufsichts- und Kontrollversagen vorgelegen hat. In den vergangenen Jahren gab es innerhalb der Vertreterversammlung („Parlament“ des Versorgungswerks) durchaus wiederholt kritische Nachfragen zur Anlagestrategie und zur Risikosteuerung. Diese wurden jedoch regelmäßig mit Verweis auf externe Prüfvermerke, auf angebliche interne Expertise sowie auf Verschwiegenheitspflichten zurückgewiesen. Dadurch blieb substanzielle Kontrolle aus.

Die maßgeblichen Kontrollinstanzen – die risikoanalysierende Bank, Wirtschaftsprüfer, Verwaltungsausschuss, Aufsichtsausschuss und die fachaufsichtsführende Senatsverwaltung – haben sich erkennbar auf die jeweils vorgelagerten Prüfungen verlassen, ohne zentrale Annahmen eigenständig oder stichprobenartig zu verifizieren. Weder die tatsächliche Risikoklassifizierung noch die Werthaltigkeit von Sicherheiten noch die Plausibilität von Due-Diligence-Gutachten oder internen Bewertungen wurden über Jahre hinweg ausreichend kritisch hinterfragt.

Erst durch einen externen Rechercheimpuls Anfang 2025 wurden zahlreiche Auffälligkeiten sichtbar, die den Verdacht schwerwiegender Interessenkonflikte, gravierender Managementfehler und erheblicher Fehlinvestitionen begründen. Dass diese Risiken über Jahre hinweg weder erkannt noch wirksam adressiert wurden, lenkt den Blick zwangsläufig auf die strukturelle Leistungsfähigkeit der staatlichen Aufsicht über die berufsständischen Versorgungswerke. Es stellt sich die Frage, ob eine rein landesbezogene Fachaufsicht den zunehmenden personellen, fachlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen noch gerecht werden kann – oder ob es künftig einer spezialisierten, länderübergreifenden Aufsicht bedarf, um die Schutzpflichten des Staates gegenüber den Pflichtmitgliedern wirksam zu erfüllen.

Ob und in welchem Umfang hier auch ein aufsichtsrechtliches Versäumnis der zuständigen Senatsverwaltung vorliegt, ist nun zu prüfen. Klar ist jedoch: Ein funktionierendes Aufsichtssystem darf sich nicht allein auf formale Berichte und externe Atteste stützen, sondern muss auf jeder Ebene in der Lage sein, wesentliche Risiken eigenständig zu durchdringen und kritisch zu überprüfen.


Zahnärzte reagieren auf Finanzkrise beim Rentenversorgungswerk

Während das ganze Ausmaß ihrer Rentenverluste noch nicht greifbar ist, hat sich eine Initiative der Zahnärzteschaft unter dem Namen WAU – „Wir engagieren uns“ in einem offenen Brief an Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) gewandt und um dringende Mithilfe gebeten.

Hier den Wortlaut des Schreibens einsehen

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