Branchenmeldungen 25.03.2022
Einführung einer Zahnarztnummer ab Januar 2023
KZBV und GKV-Spitzenverband haben sich abschließend über die Rahmenbedingungen der Zahnarztnummernvergabe verständigt. Die Vereinbarung zwischen den beiden Organisationen sowie die Richtlinie zur Vergabe der Zahnarztnummern im vertragszahnärztlichen Bereich und weitere Dokumente können online abgerufen werden. Die Zahnarztnummern sind bundesweit ab dem 1. Januar 2023 verbindlich zu verwenden.
Vereinbarung über die Übertragung von Arztnummern zwischen GKV-SV, DKG, KBV und KZBV
13. Änderungsvereinbarung zum BMV-Z: Einführung einer Zahnarztnummer und Folgeanpassungen
Quelle: KZBV