Branchenmeldungen 24.03.2014
Einsicht in Krankenakte verweigert: Arzt schriftlich dazu auffordern
Verweigert ein Arzt die Herausgabe der Krankenakte, sollte ein Patient ihn dazu schriftlich auffordern und eine Frist setzen. Das empfiehlt die Verbraucherzentrale Berlin. Nützt das nichts, sei es möglich, die Einsicht in die Unterlagen einzuklagen.
Grundsätzlich haben alle Patienten das Recht, ihre Krankenakte einzusehen. Außerdem können sie von ihrem Arzt verlangen, dass er ihnen Kopien aushändigt, erläutern die Verbraucherschützer. Verweigern darf ein Mediziner die Akteneinsicht nur, wenn erhebliche Gründe dagegen sprechen - der Patient etwa psychischen Schaden nehmen würde. Diese Ausnahme muss der Arzt dann aber begründen.
Quelle: dpa