Branchenmeldungen 07.03.2014
Fehlende Transparenz ist das Problem!
Cornelia Jäggi, Zentralpräsidentin Swiss Dental Hygienists, nimmt Stellung.
Der Artikel im Tagesanzeiger vom 5. November 2013 (Was, wenn die Dentalhygiene gar keine ist?) und die darauf folgenden Diskussionen schlugen in den vergangenen Wochen hohe Wellen. Dieses und ein Leserbrief von Dr. Herbert Solt vom 11. November 2013 veranlassten die Zentralpräsidentin der Swiss Dental Hygienists, zu antworten:
„Die Kritik von Herrn Solt über die Ausbildung und Kompetenz der Dentalhygienikerin entbehrt jeglicher sachlicher Grundlage. Die Ausbildung zur dipl. Dentalhygienikerin HF dauert drei Jahre auf der Stufe der höheren Fachschule. Der Lehrgang besteht zur Hälfte aus theoretischem und praktischem Unterricht. Mit dieser fundierten Ausbildung erwirbt die Dentalhygienikerin die Kompetenz, in ihrem Fachbereich selbstständig arbeiten zu können. Die dipl. Dentalhygienikerin HF ist im zahnmedizinischen Bereich tätig als Fachperson in der Prophylaxe, der Gesundheitsförderung und der nicht chirurgischen und erhaltenden Parodontaltherapie. Beratung, Aufklärung und Instruktion zur Gesunderhaltung der Mundhöhle gehören zu ihren Haupttätigkeiten.
Die Parodontalbehandlung kann somit, sofern es sich nicht um einen chirurgischen Eingriff handelt, sehr wohl von einer Dentalhygienikerin ausgeführt werden, und sie trägt massgeblich dazu bei, dass die Patienten ihre Zähne bis ins hohe Alter erhalten können.
Die Prophylaxeassistentin hat dagegen eine ganz andere Funktion im zahnmedizinischen Praxisteam. Sie ist dafür ausgebildet, Patienten zu betreuen, die keine parodontalen Probleme haben und keiner Risikogruppe angehören (vor allem Kinder und Jugendliche). Eine Dentalassistentin, die sich zur Prophylaxeassistentin weiterbildet, absolviert eine Weiterbildung von 20 Tagen plus Praktikum. Damit wird sie befähigt, oberhalb des Zahnfleisches Zahnstein zu entfernen, Schmelzpolituren vorzunehmen und den Patienten mit den geeigneten Hilfsmitteln zu einer guten Mundhygiene zu verhelfen.Auf keinen Fall aber darf die Prophylaxeassistentin eine parodontale Behandlung durchführen. Richtig eingesetzt ist sie eine sinnvolle Ergänzung im Praxisteam. Es kann und darf aber nicht tolerierbar sein, dass der Patient im Unklaren darüber gelassen wird, ob er nun von einer Dentalhygienikerin oder einer Prophylaxeassistentin behandelt wird. Das Wohl des Patienten steht immer im Vordergrund und es ist ein absolutes Muss, dass in jeder Zahnarztpraxis Transparenz darüber herrscht, wer welche Ausbildung und damit welche Kompetenzen hat.
Und last but not least: Herr Solt, ein Zahnarzt im Ruhestand, bezeichnet den Beruf der Dentalhygienikerin als eintönig und langweilig. Da kann ich nur den Kopf schütteln: Nach über 30 Jahren Berufstätigkeit bin ich noch immer voller Freude und Motivation als Dentalhygienikerin tätig – eine Leidenschaft, die zahlreiche Berufskolleginnen mit mir teilen.“
Quelle: Dental Tribune Schweiz