Branchenmeldungen 07.10.2015

Urteil: Wirtschaftlichkeitsprüfung Berliner Zahnärzte unzulässig



Urteil: Wirtschaftlichkeitsprüfung Berliner Zahnärzte unzulässig

Foto: © cevahir87 – Fotolia

Wie die Initiative Unabhängige Zahnärzte Berlin aktuell auf ihrer Webseite verlauten lässt, hat das Sozialgericht Berlin mit Urteil vom 30. September 2015 die Prüfpraxis der Wirtschaftlichkeitsprüfung für unzulässig erklärt (Aktenzeichen S 79 KA 327/14).

Ein Zahnarzt, der sich mit einer Honorarrückforderung von 24.000 Euro konfrontiert sah, setzte sich mithilfe rechtlichen Beistands zur Wehr. Bei Gericht wurde die Prüfpraxis nach Durchschnittswerten bemängelt. Für diese Methode werden die Fallkosten des Geprüften mit den Durchschnittsfallkosten aller Berliner Zahnärzte verglichen. Das Gericht kritisierte in diesem Zusammenhang, dass die Prüfmethode nicht zwischen den Kassen und der zuständigen KZV vereinbart sei und aus diesem Grund auch nicht angewendet werden dürfe.

Seit 2008 ist für die Wirtschaftlichkeitsprüfung der Berliner Zahnarztpraxen die Prüfungsvereinbarung vom 13. März 2008 maßgeblich. Die Wirtschaftlichkeitsprüfung wird durch die Prüfungsstelle durchgeführt. Diese ist eine rechtlich selbstständige Einrichtung, die zu gleichen Teilen von der KZV Berlin und den Krankenkassen getragen wird.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Quellen: Initiative Unabhängige Zahnärzte Berlin, KZV Berlin

Mehr News aus Branchenmeldungen

ePaper