Branchenmeldungen 20.06.2022

Gewusst wie – rechtlich sichere Marketingaktionen

Gewusst wie – rechtlich sichere Marketingaktionen

Foto: goDentis

Zahnärztinnen und Zahnärzte müssen bei der Planung von Werbe- oder Marketingaktionen das ärztliche Berufsrecht beachten. Viele holen sich Unterstützung bei Partnern, die sich auf Marketingaktionen von Zahnärzten spezialisiert haben.

Wer seine Patientinnen und Patienten für lange Zeit an sich binden möchte, kommt an Marketingaktivitäten nicht vorbei. Dasselbe gilt für die Gewinnung neuer Patienten. Vielen Zahnärzten fehlt jedoch das Personal, das sich darum kümmern. Praxen, die einen starken Partner an ihrer Seite haben, der ihnen die Arbeit abnimmt, profitieren von der Expertise und der professionellen Umsetzung.

Co-Branding schafft Aufmerksamkeit

Wer einen Blick in den Online-Shop goDentisMarkt geworfen hat, weiß, dass es hier zahlreiche Magazine und Broschüren für unterschiedliche Zielgruppen gibt. goDentis - Deutschlands größtes Qualitätssystem für Zahnärzte und Kieferorthopäden – weiß aber auch, dass Mitgabeartikel oft länger im Gedächtnis der Patienten bleiben. Deshalb verfügt der Online-Shop neben Infomaterial über eine große Auswahl an Mitgabeartikeln wie Taschenspiegel, Einkaufs-Chips oder Zahnbürsten. Das Marketing-Team von goDentis findet stets neue Ansätze, wie Patienten ihre goDentis-Partnerzahnarztpraxis in guter Erinnerung behalten. In der ersten Jahreshälfte lag der Fokus etwa auf dem Thema Ernährung und Zähne. Mit Postern, Recallpostkarten, Einkaufswagenlösern und -Chips konnten Partnerzahnarztpraxen, ihre Patienten auf die Auswirkungen einer guten Ernährung auf die Zahngesundheit hinweisen. Jedes goDentis-Konzept sieht vor, dass Partnerzahnärzte alle Artikel mit dem eigenen Praxislogo individualisieren können, um so eine noch größere Aufmerksamkeit zu erzielen. Derzeit wird ein Marketingpaket geschnürt, das Zahnärzte zur Kommunikation rund um den Tag der Zahngesundheit nutzen können. Weitere Informationen hierzu werden in Kürze veröffentlicht.

Rechtliche Sicherheit

Ein Vorteil an der Partnerschaft mit goDentis ist zudem die rechtliche Sicherheit der Aktionen. Bei allen Marketingüberlegungen wird beachtet, dass sich das ärztliche Berufsrecht nicht an ökonomischen Kriterien, sondern an medizinischen Notwendigkeiten orientiert. Nach der Berufsordnung sind etwa Werbeträger wie das Praxisschild, die Anzeige in der Zeitung, Social Media Ads, Praxisautos oder Fensterfolien zulässig. Verboten hingegen ist berufswidrige Werbung, die anpreisend oder irreführend ist bzw. zu Verwechslungen mit anderen Berufsgruppen führen kann. Zudem dürfen Zahnärzte keine auf die eigene Tätigkeit hinweisenden Gegenstände außerhalb der Praxis verteilen. Sie dürfen aber Gegenstände von geringem Wert, etwa Kugelschreiber oder Kalender, an die Patienten weitergeben. Diese rechtliche Vorgabe wird bei allen Marketingaktionen, die das goDentis-Team für seine Partnerzahnärzte vorbereitet, befolgt.

Wer sich über goDentis und die Vorteile der Partnerschaft informieren möchte, findet Ansprechpartner und Infos auf https://www.godentis.de/godentis-partnerschaft/

Quelle: goDentis

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