Branchenmeldungen 27.04.2016

GOÄ-Novelle – ein GOZ-Drama



GOÄ-Novelle – ein GOZ-Drama

Foto: © psdesign1 – Fotolia.com

Jürgen Pischel spricht Klartext

Es geht nicht um die zehn Prozent Anteil der privaten Abrechnungen, die ein Zahnarzt über GOÄ-Positionen erwirtschaftet – chirurgisch ausgerichtete Praxen noch mehr –, sondern ums Prinzip. Das, was die GOÄ-Verantwortlichen in der Bundesärzte­kammer (BÄK) mit PKV und Beihilfe ausgehandelt haben, ist ein Schlag ins Gesicht einer freien Zahnheilkunde-Leistungserbringung.

Musste ja so kommen, wenn man sich die Statements von wichtigen Kammer­fürsten – sogenannten Verhandlungs­führern – zu Gemüte zieht, die sich rühmen, man habe der PKV die Vorhand gegeben, gemeinsam mit der Beihilfe einmal ein ärztliches Leistungsverzeichnis und zum anderen eine Gebührenordnung zu erstellen, um auf Basis des „Angebotes“ dann, wie bei Tarifverhandlungen, „nach­zubessern“.

Das Interesse der PKVen kann es nur sein, für eine breit zu erbringende ärztliche Leistung so wenig wie möglich zu bezahlen und auch noch besondere Prüfkautelen aufzuerlegen. Dass die Politik, auch eine schwarz bestimmte Regierung, da mitmacht, ergibt sich schon aus den Beihilfe-Leistungs­verpflichtungen für die Beamten. So dominiert den vorgelegten GOÄ-Entwurf ein „robuster Einfachsatz“ zur weit­gehenden Leistungsabrechnung, also Ein­heitspreis statt Honorierung nach Zeitauf­wand und Schwierigkeit.

Als Kontroll­instanz sollte eine „Gemein­same Kommission“ eingerichtet werden z. B. zur Überprüfung von Sinn und Not­wendigkeit von Steigerungssatz-Begrün­d­­ungen. Warum so wenig BÄK-Interessen zur Sicherung der Freiberuflichkeit mithilfe einer Gebührenordnung statt Öffnung hin zur Bürgerversicherung im Einheitstarif GKV/Privat? Weil die große Zahl der BÄK-Bundesvorstandsvertreter aus der ange­stellten Ärzteschaft kommen und nur Teilinteresse an der Sicherung der Rechte ihrer freiberuflichen Kollegenschaft haben. Montgomery, der BÄK-Präsident, kommt aus der „Angestellten-Ecke“, und als bekennender Alt-Sozialdemokrat scheint er es mehr mit Einheitsversicherung, denn mit individuellem Behandlungsvertrag im Vertrauensver­hältnis Arzt/Patient zu tun zu haben.

Noch rechtzeitig haben die Vertreter der „freien Berufe“ unter den Ärzten die Reißleine gezogen, allerdings bei den zeitlichen Abläufen, die vorgesehen sind – Koalitionsverhandlungen zur nächsten Regierungsbildung – mit der Gefahr einer Neubelebung der Debatte um die Real­i­sation der Bürgerversicherung verbunden.

Keine schönen Aussichten, bleibt als Damoklesschwert über den Zahnärzten schwebend die GOÄ-Novelle, aber was soll es, jeder freie Zahnarzt bleibt Herr seines Geschehens, so oder so,

toi, toi, toi,

Ihr J. Pischel

Quelle: Dental Tribune German Edition 5/2016

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