Branchenmeldungen 16.06.2025
GOZ: Und jährlich grüßt … der gleiche Wert
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Wie heißt es doch so schön: Veränderung ist die einzige Konstante im Leben. So wahr dieser Ausspruch ist, so sehr trifft er NICHT auf den GOZ-Punktwert zu. Denn dieser ist – gefühlt und faktisch – seit forever unverändert gebleiben. Dabei bemüht sich die Bundeszahnärztekammer schon seit Langem um eine Novellierung.
Frau Dr. Ermler, die Infografik „GOZ-Kostenindex“ zeigt, dass der GOZ-Punktwert seit 1988 unverändert ist, während sich der Preisindex für die Lebenshaltung privater Haushalte um etwa 80 Prozent erhöht hat. Wie bewertet die BZÄK diese Diskrepanz in Bezug auf die wirtschaftliche Situation zahnärztlicher Praxen?
Wir sehen es als erhebliches Problem, dass die Kosten für den Praxisbetrieb immens gestiegen sind, während die Vergütung nicht entsprechend angepasst wurde. Den Patienten muss einerseits eine zahnärztliche Behandlung gemäß aktuell gültigem zahnmedizinischem Standard geboten werden – auch das ist mit dieser veralteten GOZ kaum möglich. Zudem ist die zahnärztliche Praxis genau wie jedes andere Dienstleistungsunternehmen auch wirtschaftlichen Zwängen unterworfen. Eine insolvente, geschlossene Praxis nützt niemandem.
Welche konkreten Schritte unternimmt die BZÄK, um eine Anpassung des GOZ-Punktwerts einzufordern, und was erwarten Sie in dieser Hinsicht von der neuen Regierung?
Die BZÄK fordert seit Jahren, sogar Jahrzehnten inzwischen, vom Bundesgesundheitsministerium eine Anpassung des GOZ-Punktwerts. Sie argumentierte und argumentiert in politischen Gesprächen, mit Pressearbeit, mit Kampagnen, bei Reden und Auftritten, über Newsletter und Pressemitteilungen etc. etc. Auf diesem Ohr war jeder Gesundheitsminister der letzten Jahre jedoch taub.
In den Gebührenordnungen vergleichbarer freier Berufe, zuletzt bei den Tierärzten und den Rechtsanwälten, sind regelmäßig alle paar Jahre Anpassungen erfolgt. Auch die Diäten der Bundestagsabgeordneten werden jährlich an die allgemeine Lohn- und Preisentwicklung angepasst.
Die BZÄK fordert, dass das Bundesgesundheitsministerium ebenso der Regel entsprechend arbeitet und die GOZ nicht als Gebührenordnung zweiter Klasse behandelt. Durch die Beamten in der Beihilfe hat das BMG jedoch keinerlei Interesse an einer Novelle der GOZ. Aber: Es ist sein gesetzlicher Auftrag!
Was bedeutet der stagnierende Punktwert für das Unternehmen Zahnarztpraxis?
Selbstverständlich belastet er alle, insbesondere aber junge Zahnärztinnen und Zahnärzte, die mit hohen Betriebskosten, teureren Neumietverträgen und in der Regel frisch aufgenommenen Darlehen starten – und einer veralteten Gebührenordnung konfrontiert sind. Langfristig könnte dies die Versorgungssicherheit gefährden, da es immer schwieriger wird, Praxen wirtschaftlich zu betreiben.

Die BZÄK erwartet von der neuen Regierung und dem neuen Bundesgesundheitsministerium, dass sie ihrem gesetzlichen Auftrag nachkommen und die GOZ endlich an die wirtschaftliche Entwicklung anpassen.
Welches Ziel verfolgen Sie mit der Platzierung der Infografik auf Ihrer Startseite?
Die Infografik „GOZ-Kostenindex“ wird von der BZÄK genutzt, um die wirtschaftliche Entwertung des GOZ-Punktwerts seit 1988 plakativ darzustellen. Anhand der Kurven sieht man auf einen Blick die Spreizung – und die Absurdität. Diese visuelle Darstellung dient dazu, die Notwendigkeit einer Anpassung der GOZ zu verdeutlichen und die Öffentlichkeit und vor allem die Politik auf die Dringlichkeit des Themas aufmerksam zu machen.
Das Interview ist im ZWP spezial erschienen.