Branchenmeldungen 09.09.2022
Kinderzahnärzte kritisieren geplante Reform des GKV-FinStG
Der Bundesverband der Kinderzahnärzte (BuKiZ) und die Deutsche Gesellschaft für Kinderzahnheilkunde (DGKiZ) kritisieren die von der Bundesregierung geplante Finanzreform der Gesetzlichen Krankenversicherung. „Es darf nicht sein, dass die Finanzstabilisierung der Krankenkassen zu Lasten unserer Kinder und Jugendlichen geschieht“, sagt die Vorsitzende des BuKiZ, drs. Johanna Kant. Genau das sei aber der Fall wenn zahnärztliche Leistungen wieder budgetiert würden, wie im neuen Entwurf des GKV-Finanzstabilisierungsgesetz vorgesehen.
„Besonders die Kinderzahnmedizin stellt die Weichen für die weitere Mundgesundheit unserer Patientinnen und Patienten“, sagt die Vizepräsidentin der DGKiZ, Dr. Isabell von Gymnich. Durch frühkindliche Untersuchungen, Beratung und Prävention sowie konservierend-chirurgische Maßnahmen könnten spätere kieferorthopädische, prothetische und parodontologische Behandlungen abgewendet werden. „Wenn aber das Budget für die konservierend-chirurgischen Leistungen verbraucht ist, wird den spezialisierten Praxen für die dringend notwendigen Zahnsanierungen bei Kindern nicht mehr das medizinisch angemessene Behandlungsspektrum zur Verfügung stehen. Als Konsequenz werden deutlich mehr Zähne im Akutfall extrahiert werden müssen, wodurch zusätzliche Folgekosten entstehen“, warnt von Gymnich.
„Wir müssen bedenken, dass Patientinnen und Patienten mit akuten Problemen extra an die spezialisierten Praxen für Kinderzahnheilkunde überwiesen werden und sich dort das Problem verschärft“, fügt die Vorsitzende des BuKiZ, drs. Johanna Kant, hinzu.
Tatsächlich seien die Leistungsausgaben für die zahnmedizinische Versorgung, bezogen auf die gesamten Leistungsausgaben der GKV, in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich gesunken: von einer zweistelligen Zahl in den 80er-Jahren über knapp 9 Prozent im Jahr 2000 und nur noch 6,25 Prozent im Jahr 2021 – das betonen die Vertreterinnen beider Verbände. Für eine gesetzliche Budgetierung vertragszahnärztlicher Leistungen bestehe daher keine Notwendigkeit.
„Das Bundesgesundheitsministerium bekennt sich öffentlich dazu, dass das gesunde Aufwachsen der Kinder in Deutschland und die frühzeitige Behandlung von Krankheiten oberste Priorität hat. Es ist daher unbegreiflich, dass der vorliegende Entwurf zum GKV- Finanzstabilisierungsgesetz Regelungen vorsieht, die das Erreichen dieser Ziele verhindern“, kritisiert die Vorsitzende des BuKiZ, drs. Johanna Kant.
Quelle: DGKiZ, BuKiZ