Branchenmeldungen 22.11.2013

KZV Rheinland-Pfalz: Zahnärzte brauchen Planungssicherheit

KZV Rheinland-Pfalz: Zahnärzte brauchen Planungssicherheit

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Der Prozess der Regierungsbildung ist noch nicht abgeschlossen. Unklar sind deshalb auch die gesundheitspolitischen Leitlinien der neuen Bundesregierung. Die Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) Rheinland-Pfalz fordert sie schon heute auf, den Zahnärzten Planungssicherheit zurückzugeben und die unternehmerischen Chancen und Risiken einer Niederlassung wieder in Gleichklang zu bringen.

„Wollen wir den zahnärztlichen Nachwuchs in die eigene Praxis führen und eine flächendeckende Versorgung der Patienten auch in Zukunft sicherstellen, muss der Gesetzgeber den Beruf wieder attraktiver machen“, appellierte Sanitätsrat Dr. Helmut Stein anlässlich der Vertreterversammlung der KZV Rheinland-Pfalz an die Politik. „Das heißt für uns, unnötige Bürokratie in der Praxis abzubauen und Zahnärzten wirtschaftliche Entwicklungsperspektiven zu bieten.“

Konkret forderte der Vorstandsvorsitzende, die Gesamtvergütung nicht nur auf dem Papier abzuschaffen. Zwar habe der Gesetzgeber die Krankheitsentwicklung der Patienten auf die Krankenkassen übertragen, doch weigerten sich einige nach wie vor, den daraus resultierenden Mehrbedarf an Behandlungen zu finanzieren. „Es kann nicht sein, dass die Zahnärzte für die Morbiditätsentwicklung der Bevölkerung gerade stehen. Das ist originäre Aufgabe der Krankenkassen.“ Der Gesetzgeber sei in der Verantwortung, an diesem Punkt nachzujustieren. Den gestiegenen Behandlungsbedarf dokumentieren erste Auswertungen der KZV Rheinland-Pfalz seit Wegfall der Praxisgebühr. Im ersten Halbjahr 2013 gingen über vier Prozent mehr Patienten zum Zahnarzt als im gleichen Zeitraum des Vorjahres.

Zum Hintergrund: Der Gesetzgeber hat mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz die alleinige Anbindung der zahnärztlichen Gesamtvergütung an die Entwicklung der Grundlohnsumme abgeschafft. Erstmals in diesem Jahr konnten die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen mit den Krankenkassen die Krankheitsentwicklung der Patienten („Morbiditätsentwicklung“), die Inflation und die seit Jahren steigenden Praxiskosten mit verhandeln.

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