Branchenmeldungen 31.08.2026
Lohnfortzahlung: Unternehmen zahlten 2025 fast 86 Milliarden für erkrankte Mitarbeiter
Die Fortzahlung der Löhne für erkrankte Beschäftigte hat die deutschen Arbeitgeber im Jahr 2025 rund 85,6 Milliarden Euro gekostet. Das geht aus einer Berechnung des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) hervor. 72,5 Milliarden Euro davon entfielen auf die fortgezahlten Bruttoentgelte, weitere 13,1 Milliarden Euro auf die Sozialbeiträge, die Arbeitgeber zusätzlich für ihre erkrankten Beschäftigten aufbringen. Binnen 15 Jahren haben sich die nominalen Aufwendungen mehr als verdoppelt.
Höhere Löhne, mehr Beschäftigte, mehr Krankheitstage
Für den Anstieg sind mehrere Faktoren verantwortlich: So sind die Kosten der Entgeltfortzahlung mit der Lohnentwicklung gestiegen. Weil die Zahl der Beschäftigten gewachsen ist, haben zudem mehr Arbeitnehmer Anspruch darauf.
Allerdings ist auch der Krankenstand gestiegen. Seit der elektronischen Erfassung der Atteste im Jahr 2022 liegt er deutlich über dem Vorcorona-Niveau. Ob dahinter auch mehr tatsächliche Fehlzeiten im Betrieb stehen oder nur eine vollständigere Erfassung, ist nicht abschließend geklärt. Womöglich macht sich der demografische Wandel bemerkbar: Ältere Beschäftigte erkranken häufiger an Muskel- und Skeletterkrankungen, deren Genesung länger dauert. Zudem haben psychische Erkrankungen zugenommen. Sie machen zwar kaum fünf Prozent aller Krankheitsfälle aus, verursachen aber rund 13 Prozent aller Ausfalltage.
Attestpflicht ab dem ersten Tag dürfte wenig ändern
Die Bundesregierung will die telefonische Krankschreibung bei Atemwegserkrankungen abschaffen und Arbeitnehmer verpflichten, ein Attest bereits ab dem ersten Fehltag vorzulegen. „Ob der Krankenstand damit sinkt, bleibt offen sagt”, IW-Ökonom Jochen Pimpertz. Rechtlich ändere sich wenig, denn ein Attest ab dem ersten Tag können Arbeitgeber schon heute verlangen. Verzichten sie weiterhin darauf, könne das mit Blick auf den Verwaltungsaufwand im Einzelfall sinnvoll sein. Entscheidend sei vor allem die Botschaft: „Ein kulanter Umgang mit der Attestpflicht basiert auf gegenseitigem Vertrauen und setzt einen verantwortungsvollen Umgang voraus. Einen Anspruch haben Beschäftigte darauf nicht”, sagt Pimpertz.